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Shrimps-Verarbeitung bei der niederländischen Firma Heiploeg in der Nähe von Tetouan, Marokko, April 2008
Bente Stachowske / Greenpeace

Rückverfolgbarkeit von Fischprodukten?

Die Fischtrawler sind oft mehrere Monate unterwegs und übergeben ihre Ware auf Hoher See an Transportschiffe. Diese schiffen den Fisch dann zum Filetieren beispielsweise nach China. Anschließend geht er zurück nach Deutschland zur weiteren Verarbeitung.

Da die Ware oft über viele Zwischenstationen geht und viele unsaubere Akteure vorhanden sind, ist eine vollständige Rückverfolgbarkeit für Fischprodukte unabdingbar.

Lange war diese für die Fischindustrie nicht üblich und hat sich erst in den letzten Jahren immer stärker etabliert. Nur so kann Ware aus illegalen oder nicht-nachhaltigen Quellen ausgeschlossen werden. Verbunden mit einer vollständigen Kennzeichnung der Produkte erhält dann auch der Kunde die notwendigen Informationen.

Rückverfolgbarkeit heißt, die gesamte Kette vom Fischtrawler bis zum Supermarktregal nachvollziehen zu können. Und, ganz konkret, Antworten auf folgende Fragen zu erhalten:

  • Welcher Fischtrawler hat wann, wie und wo den Fisch gefangen?
  • In welchem Hafen wurde der Fisch angelandet?
  • Wo wurde der Fisch filetiert, anschließend verarbeitet und verpackt?
  • In welchen Supermarkt wurde er geliefert?

Eine vollständige Rückverfolgbarkeit von Fisch, vor allem aus großskaliger Fischerei, kann nur gewährleistet werden, wenn jedes Schiff mit einem manipualtionssicheren Satellitensystem ausgestattet ist. Eine Fangdokumentation muss in Echtzeit in ein elektronisches Fangtagebuch eingetragen werden und für alle zuständigen Behörden zugänglich sein.

Diese Dokumentation enthält Informationen über das Fangschiff, das Fanggebiet und die verwendete Methode und muss jeden einzelnen Abschnitt des Gesamtfanges dokumentieren. Sie muss von der zuständigen Behörde abgezeichnet werden.

Die Verarbeiter sind gefordert, die Rückverfolgbarkeit auch nach dem Fang zu gewährleisten und die entsprechenden logistischen Anforderungen dafür umzusetzen. Das ist auch in ihrem Interesse: Es ist die einzige Möglichkeit, Ware aus illegaler, unregulierter, undokumentierter und nicht-nachhaltiger Fischerei zu vermeiden.

Mit der Rückverfolgbarkeit der Produkte geht auch die Kennzeichnung einher. Denn kann man erstere gewährleisten, hat man auch ausreichende Information zur vollständigen Kennzeichnung der Produkte.

  • Fischstäbchen auf dem Förderband einer norddeutschen Fischfabrik, Mai 1995

    Fischstäbchen Fabrik

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  • Belgischer Baumkurrenfischer Jasmine in der Nordsee, August 2004

    Fischerei in der Nordsee

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