Grundsatzurteil: Subventionen für Agrarexporte müssen veröffentlicht werden
Verwaltungsgericht Hamburg gibt Greenpeace recht
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- Ort: Hamburg,
- Artikel veröffentlicht am: 23.05.2008,
- Artikel veröffentlicht von: Antonia Berndt
Spitzenempfänger von Agrarexportsubventionen müssen mit Namen und Fördersumme veröffentlicht werden. Dieses Grundsatzurteil hat das Verwaltungsgericht Hamburg heute bekannt gegeben. Im April 2006 hatte Greenpeace beantragt, die 40 größten Zahlungsempfänger offen zu legen. Die zuständige Bundesbehörde, das Hauptzollamt Hamburg-Jonas, hatte dies verweigert. Nach dem Urteil des Gerichts fallen Empfänger von Agrarsubventionen unter das Umweltinformationsgesetz und sind somit zu veröffentlichen. Diese Frage war bisher in Deutschland strittig, so dass die Öffentlichkeit nicht erfahren konnte, wer die Nutznießer der Agrarförderung sind.
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- Bewaesserung von Feldern bei Kerpen am Niederrhein. Beregnungsanlagen spritzen Wasser gegen die Duerre auf den Feldern in Deutschland durch den aussergewoehnlich heissen April. Wasserleitung am Boden. Sonne brennt auf die Felder.
- Aufgenommen am: 30.04.2007
- Ort: Kerpen
- Copyright: © Ulrich Baatz / Greenpeace