
Unter dem Deckmantel von Forschung und Erprobung will die Bundesregierung vollendete Tatsachen für den Einstieg in die kommerzielle Nutzung der CCS-Technologie schaffen. Die im Entwurf genannte Menge von drei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr und Speicher, insgesamt acht Millionen Tonnen jährlich, ist zu groß, um als Forschungsmenge durchzugehen.
Konkrete Sicherheitsvorgaben nach Stand von Forschung und Technik bleibt das Gesetz auch im vorliegenden zweiten Anlauf schuldig. Langfristige Risiken wälzt es auf kommende Generationen ab. Schon nach 30 Jahren soll die finanzielle Verantwortung für mögliche Folgeschäden auf den Steuerzahler übergehen. Dass geologische Formationen durchlässig werden könnten, dass Belange des Trinkwasserschutzes zu berücksichtigen sind - im CCS-Gesetzentwurf findet sich nichts davon.
Damit CCS überhaupt einen positiven Beitrag zur Minderung von Treibhausgasen in der Atmosphäre leisten kann, müsste das verpresste CO2 mindestens für einen Zeitraum von 10.000 Jahren sicher im Untergrund verbleiben.
Deutschland verfügt nur über sehr begrenzte Lagerungskapazitäten. Seit 2003 hat das Bundesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) die Angaben dazu mehrfach heruntergestuft. Noch 2006 wurde damit gerechnet, dass der Platz für zwei Kraftwerksgenerationen mit einem Jahresausstoß von 350 Millionen Tonnen CO2 reiche. Inzwischen ist diese angenommene Menge auf 75 Millionen Tonnen geschrumpft. Eine Option für die Zukunft ist das nicht. Die Bundesregierung täte gut daran, lieber an einem Kohleausstiegsgesetz zu arbeiten.
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