
Im Grundgesetz ist der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verankert. Der Schutz des Klimas ist jedoch bisher nicht ausdrücklich im Grundgesetz festgeschrieben. Das muss sich ändern, damit langfristige Klimaschutzstrategien greifen können und der Klimaschutz nicht kurzfristigen Profitinteressen geopfert wird. Unser Grundgesetz fordert den Staat auf, „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“ zu schützen (GG, Artikel 20 a). Hier sollte auch ausdrücklich der Schutz des Klimas gefordert werden.
Inzwischen wissen wir, dass unser Klimasystem auf der Kippe steht. Deshalb muss Klimaschutz als höchstes Schutzgut im Grundgesetz wie auch in den Verfassungen aller Länder verankert werden. Alle Staaten müssen sich auf höchster Ebene zum Klimaschutz verpflichten, damit man juristisch gegen klimaschädliche Projekte vorgehen kann. Firmen könnten so auf nachhaltige Produktionsweisen und die Energiewirtschaft könnte zur Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung verpflichtet werden.
Machen Sie mit! Für die Rettung des Klimas zählt jede Unterschrift. Geben Sie uns Ihre Stimme und bevollmächtigen Sie Greenpeace durch Ihre Unterschrift, in Ihrem Namen gegenüber den Regierungen und Parlamenten aller Länder sowie der Vollversammlung aller Länder die Forderung nach dem Verfassungsrang von Klimaschutz zu stellen.