
Obwohl die große Mehrheit der Verbraucher und Landwirte in Deutschland keine Gentechnik will, soll verunreinigtes Saatgut zur Regel werden. Wenn bereits das Saatgut verunreinigt ist, wird es immer schwieriger, den von der EU verfolgten Grenzwert für Gentechnik in Lebensmitteln einzuhalten. Zwar zog die Eu-Kommission ihren Entwurf nach heftigen Protesten zurück. Doch nun ist es Sache der neuen EU-Kommissare, über die Reinheit des Saatguts zu entscheiden.
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2004 einen Richtlinien-Entwurf für die zufällige und technisch unvermeidbare Verunreinigung von Saatgut vorgelegt. Danach soll normales Saatgut zukünftig mit genmanipuliertem Saatgut verschmutzt sein dürfen. Die Verschmutzung müsste nicht einmal auf der Saatgut-Verpackung kenntlich gemacht werden. In der vorgelegten Richtlinie liegen die Grenzwerte für eine zulässige Verunreinigung zwischen 0,3 - 0,5 Prozent je nach Pflanzenart:
Diese Grenzwerte hören sich gering an. Sind sie aber nicht. Eine Verschmutzung des Raps-Saatguts von 0,3 Prozent bedeutet in der Praxis, dass pro Hektar etwa 2.100 Gen-Pflanzen wachsen dürfen. Insgesamt würden so in Europa Millionen von Gen-Pflanzen angebaut, die sich unkontrolliert in die Natur ausbreiten könnten und in unsere Lebensmittel gelangen. Der Raps hat seinen Ursprung in Mitteleuropa und die Gefahr der Auskreuzung auf verwandte Wildpflanzen ist besonders hoch.
Wenn in jedem Sack Saatgut genmanipulierte Körner zulässig sind, wird den Verbrauchern und Landwirten die Freiheit genommen, Produkte ohne Gentechnik zu wählen. Mit ihrem Richtlinien-Entwurf gibt die EU-Kommission dem Druck der Saatgut-Industrie nach. Dabei ist sauberes Saatgut die Regel und es besteht keine Notwendigkeit, Grenzwerte für eine Verunreinigung durchzusetzen. In Österreich ist bereits seit 2001 eine Saatgut-Verordnung in Kraft, die keine Verunreinigung oberhalb der derzeitigen technischen Nachweisgrenze von 0,1 Prozent toleriert.
In Deutschland testen die Bundesländer jährlich Saatgut auf die Verschmutzung mit genmanipulierten Pflanzen. Nur in Einzelfällen war importiertes Saatgut verunreinigt. Selbst aus Amerika stammende Saat entsprach den Reinheits-Vorschriften. So kommentierte der schleswig-holsteinische Umweltminister Klaus Müller die Ergebnisse: Die Argumentation der Saatgutproduzenten, eine Null-Prozent-Grenze sei nicht einhaltbar, stimmt nicht. Die Stichproben zeigen deutlich: Sauberes Saatgut ist produzierbar und lieferbar.
Sollte Saatgut mit Gen-Sorten verunreinigt sein, muss es auf jeden Fall als solches gekennzeichnet werden. Als verlässliche technische Nachweisgrenze gilt dabei zur Zeit ein Grenzwert von 0,1 Prozent.
Bisher gibt es in der Europäischen Union, mit der Ausnahme von Spanien, keinen großflächigen Anbau von genmanipulierten Pflanzen. Deren massiver Anbau über verschmutztes Saatgut würde eine Sonderreglung darstellen, die so nie vorgesehen war. In der Konsequenz würden die Kontrolle von Gen-Pflanzen sowie Rückrufaktionen oder Schadensregulierungen erheblich erschwert.
In Europa garantieren die meisten Lebensmittelhersteller und Händler ihren Kunden Ware ohne Gen-Pflanzen. Auf Importware aus den USA, Kanada und Argentinien, wo Gen-Pflanzen großflächig angebaut werden, wird deshalb weitgehend verzichtet. Stattdessen wird Ware aus Europa und anderen Weltregionen verwendet, wo genmanipulierte Pflanzen noch nicht im großen Stil angebaut werden.
Für die zufällige Verunreinigung mit gentechnisch manipulierten Organismen in Lebensmitteln gilt seit dem 19. April 2004 eine neue EU-Kennzeichnungs-Richtlinie. Ab einem Grenzwert von 0,9 Prozent müssen Lebensmittel als genmanipuliert erkennbar sein. Erfreulicherweise gibt es immer weniger Lebensmittel, die verunreinigt sind. Diese Politik und Praxis, die zum Schutz der Verbraucher eine so geringe Verunreinigung wie möglich garantieren will, wird jedoch unterlaufen, sollte bereits das Saatgut gentechnisch verunreinigt sein. Bei den vorgeschlagenen Grenzwerten von 0,3 – 0,5 Prozent besteht die Gefahr, dass der Lebensmittel-Grenzwert überschritten wird.
Denn das Saatgut steht ganz am Anfang unserer Lebensmittel. Im Laufe der Produktionskette kann der Anteil der Verunreinigung mit genmanipulierten Pflanzen immer weiter zunehmen:
Ist das Saatgut verunreinigt, wird es für Lebensmittelhandel und -industrie immer aufwändiger, den Verbrauchern weitgehend gentechnikfreie Ware zu garantieren. Dies wäre zudem mit steigenden Kosten verbunden. Denn je höher die Verunreinigung schon im Saatgut ist, desto höher werden die Kosten für Trennung und Transport.
Gerechter und einfacher ist es jedoch, die Reinheit des Saatguts gesetzlich festzuschreiben. Dann ist es die Pflicht der Saatgut-Produzenten, sauberes Saatgut ohne genmanipulierte Bestandteile zu liefern.
V.i.S.d.P.: Ulrike Brendel
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