Die Greenpeace-Kritik entzündet an einem unscheinbaren Detail, nämlich an dem Wörtchen insbesondere
. In der alten Fassung des Gesetzes aus dem Künast-Ministerium sind Fälle aufgezählt, in denen Landwirte bei Verunreinigung ihrer Ernte Schadenersatz einfordern können. Sie werden durch das Wort insbesondere
eingeleitet, das in der Neufassung fehlen soll. Damit gelten nach Auffassung der Greenpeace-Juristen zukünftig nur noch die Schäden als wesentliche Beeinträchtigung
, die auch im Gesetz explizit genannt werden. Bauern, die ihre Ernte wegen einer Verunreinigung von beispielsweise 0,5 Prozent zukünftig nicht mehr vermarkten könnten, hätten trotz Schaden vor Gericht damit keine Erfolgschancen auf Schadensersatz. Ein Bio-Bauer kann seine Produkte schon bei Verunreinigung von 0,1 Prozent (Nachweisgrenze) nicht mehr als ökologische Ware an einen Lebensmittelproduzenten verkaufen und riskiert seine Existenz.
Gen-Bauern haben kein Recht, andere Äcker oder Honig zu kontaminieren
, warnt Henning Strodthoff, Greenpeace-Gentechnikexperte. Kann die Verunreinigung nicht verhindert werden, muss der Gen-Anbau verboten werden.
Es darf keine akzeptierte Basis-Belastung landwirtschaftlicher Produkte mit gentechnisch manipulierten Pflanzen geben. Gentechnikfreie Landwirtschaft muss möglich bleiben. Die Risiken dieses Anbaus sind weitgehend unerforscht.
In einem offenem Brief an den Bundestag fordern 27 Verbände den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und legen eigene Eckpunkte zur Neufassung des Gentechnikgesetzes vor. Die Neufassung war von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen worden. Die Verbände fordern eine zukunftsorientierte Landwirtschaft ohne Agro-Gentechnik. Haftungs- und Anbauregeln sowie das Anbaukataster für Gen-Bauern müssten dabei sicherstellen, das die natürliche Landwirtschaft ohne Gen-Pflanzen geschützt sei. Die Verbände befürchten, das die Bundesregierung hingegen Verunreinigungen nur begrenzen, nicht aber verhindern will.