Um Umwelt und Verbraucher zu schützen, muss die Bundesregierung sofort handeln. Es nützt nichts, den Landwirten das Aussähen von Gen-Mais zu verbieten, nachdem es schon auf den Feldern ist. Bereits ausgebrachter Gen-Mais muss vor der Blüte untergepflügt werden
, sagt Christoph Then, Gentechnik-Experte bei Greenpeace. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist besorgt: ... neue oder zusätzliche wissenschaftliche Erkenntnisse geben berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt.
Es mehren sich die Hinweise auf eine Gefährdung der Bienen durch den Pollenflug des Gen-Mais. Neue Erkenntnisse über die Wirkungsweisedes Bt-Giftes, das im Mais gebildet wird, legen den Schluss nahe, dass die Honigbiene geschädigt werden könnte. So zeigen Bienen, die diese Pollen unter Praxisbedingungen zu sich nehmen, eine deutlich verringerte Nachwuchsrate.
Minister Seehofer kann sich nicht darauf berufen, dass das Saatgut für den Gen-Mais schon in der Erde ist. Da eine Gefahr für die Umwelt besteht, muss die Bundesregierung nach europäischem und deutschem Recht sofort handeln
, sagte Christiane Lüst, Sprecherin der Aktion Gen-Klage auf der heutigen Pressekonferenz des Aktionsbündnisses.
Die Klage wurde heute auf einer Pressekonferenz in München vorgestellt und stützt sich unter anderem auf konkrete Hinweise auf eine Gefährdung der Umwelt, die Greenpeace im aktualisierten Report Gift im Gen-Mais zusammengestellt hat.