
Die ersten genmanipulierten Pflanzen erreichten den europäischen Markt 1996. In den USA angebaute Gen-Soja wurde normalen Sojabohnen untergemischt und nach Europa exportiert. Monsanto, der internationale Agrarhandel und die Futtermittelindustrie waren sich von Anfang an einig, dass eine Trennung der Märkte nach gentechnisch veränderten und normalen Pflanzen verhindert werden sollte. Sie rechneten nicht mit dem Druck der Verbraucher und des Lebensmittelhandels gegen die Gen-Soja.
In der EU wurde ein erstes Zulassungs- und Kennzeichnungssystem beschlossen, bald wurde die genmanipulierte Ware weitgehend aus der Lebensmittelproduktion entfernt. Bis 1998 genehmigte die EU auch die Vermarktung von Gen-Raps und Gen-Mais Sorten, die aber von der Lebensmittelindustrie ebenfalls gemieden wurden.
Anders die Futtermittelindustrie: Hier war genmanipulierte, nicht gekennzeichnete Ware schon bald weit verbreitet. 1998 wurde die vorläufig letzte von insgesamt 18 Genehmigungen (unter anderen Mais, Raps, Soja und Nelken) erteilt. Seitdem ruhten die Verfahren weitgehend bis zum Jahr 2004. In der EU sollten vor weiteren Zulassungen zunächst die Sicherheitsbestimmungen und die Kennzeichnung verbessert, sowie Fragen der Haftung und des Schutzes der gentechnikfreien Landwirtschaft geklärt werden.

Tatsächlich wurden Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Gen-Pflanzen in Lebens- und Futtermitteln seither wesentlich verbessert, wenn auch immer noch große Lücken bestehen.
So müssen Fleisch, Milch und Eier, die von Tieren stammen, die mit Gen-Pflanzen gefüttert werden, nicht gekennzeichnet werden, obwohl über 80 Prozent der Gen-Ware in den Futtertrögen landet.
Die Sicherheitsbestimmungen bei der Freisetzung genmanipulierter Organismen wurden teilweise verschärft. Zur Prüfung der Anträge auf Marktzulassung wurde eine neue Europäische Lebensmittelbehörde, die EFSA (European Food Safety Authority), gegründet. Nicht geklärt wurden die Fragen der Haftung und der Koexistenz.
Obwohl der rechtliche Rahmen also längst nicht ausreichend ist, hat die EU inzwischen die Prüfungsverfahren wieder aufgenommen, neue Marktzulassungen werden erteilt. Druck machen insbesondere die USA, die bei der Welthandelsorganisation WTO ein Streitverfahren eingeleitet hatten, um das Zulassungsmoratorium zu beenden.
Die europäischen Märkte sollen nach Ansicht der USA für mehrere Dutzend Gen-Pflanzen geöffnet werden: Es liegen Dutzende Anträge für Import und Verarbeitung, zum Teil auch für den Anbau der Pflanzen vor. Verschiedene Mais- und und eine Rapssorte wurden seit dem Ende des Moratoriums für den Import als Lebensmittel und/oder als Futtermittel sowie zur Verarbeitung zugelassen.
Die EFSA hat inzwischen mehrere Prüfberichte vorgelegt. Obwohl die Antragsunterlagen der Gen-Firmen grobe Mängel der Gen-Pflanzen belegen und Lücken bezüglich relevanter Daten bestehen, hat sich die EFSA bisher sehr unkritisch verhalten. Sogar bei Gen-Saaten, die im Tierversuchen Hinweise auf gesundheitliche Risiken zeigten, schritt die Behörde nicht ein.

In einem Artikel der französischen Zeitschrift Le Monde vom 23. April 2004 wurde über Versuche mit Gen-Mais an Ratten berichtet: Der Mais der Firma Monsanto mit dem Kürzel MON863, verursachte bei Ratten in der Wachstumsphase deutliche gesundheitliche Schäden. Der Mais enthält ein Gift, das ihn gegen bestimmte Fraßschädlinge (Maiswurzelbohrer) unempfindlich machen soll.
Bei den Ratten zeigten sich in einem Versuch über 90 Tage deutliche Veränderungen im Blutbild, eine Zunahme der weißen Blutkörperchen und eine Reduzierung bestimmter Formen der roten Blutzellen. Weiterhin wurde eine Erhöhung des Blutzuckers bei weiblichen Tieren und eine Zunahme von Nieren-Entzündungen bei den männlichen Tieren festgestellt.
Französische Prüfer, die den Bericht gelesen haben, sind der Ansicht, dass es sich hier nicht um reine Zufälle handelt und dass der Gen-Mais nicht als sicher bezeichnet werden kann. Der Originalbericht wurde von Monsanto und den Behörden als geheim eingestuft, obwohl laut EU-Recht Informationen, die zur Sicherheitsbewertung der Gen-Saaten relevant sind, öffentlich gemacht werden müssen.
Erst nach einem Gerichtsprozess wurden die Akten im Juni 2005 öffentlich gemacht. Im Jahr 2007 erschien eine Publikation, nach der sich ein konkreter Verdacht auf Schäden an Leber und Niere der Versuchstiere ergibt. Die Regierung von Österreich und unabhängige Experten fordern neue Fütterungsversuche, die wesentlich besser vorbereitet und ausgewertet werden müssen.
Dieser Fall ist nur ein Beispiel von mehreren Fällen, die von Greenpeace dokumentiert wurden und zeigen, dass die EFSA bisher bei der Prüfung der Gen-Pflanzen viel zu oberflächlich vorgeht. Die meisten Anforderungen in den Prüfrichtlinien sind nicht zwingend vorgeschrieben, sondern variieren von Fall zu Fall. Auch in Fällen, in denen offensichtlich auffällige und unbeabsichtigte Effekte dokumentiert wurden und wesentliche Daten fehlten, ging die Behörde diesen Hinweisen nicht nach.
Generell hat die Zulassungsbehörde keine ausreichenden Standards. Unterlagen, die die Industrie vorlegt, um die Sicherheit ihrer Produkte zu belegen werden nicht durch unabhängige Untersuchungen ergänzt. Es gibt keine einheitliche Anforderungen an Fütterungsversuche, Langzeitbeobachtungen werden nicht verlangt und die Untersuchung von Umweltrisiken erfolgt nur auf oberflächliche Art und Weise. So fehlen zum Beispiel detaillierte Angaben über die Gefährdung von Insekten und anderen Organismen durch das Gift, das der sogenannte Bt-Gen-Mais produziert.Eingereichte Studien haben oft unvollständige Angaben.
Die Europäische Kommission mahnte deswegen im April 2006 deutlich höhere Standards bei der Risikoprüfung an. Trotzdem veröffentlicht die EFSA weiterhin Berichte, in denen die Marktzulassung von Gen-Saaten ohne ausreichende Sicherheitsprüfung befürwortet wird, wie zum Beispiel 2007 im Fall der Gen-Kartoffel Amflora von BASF13.

Die vorliegenden Anträge für die Zulassung von Gen-Pflanzen demonstrieren eine ganze Reihe von Mängeln der Gen-Produkte: In Untersuchungen zeigen sich immer wieder überraschende Abweichungen in den Inhaltsstoffen der Pflanzen, rätselhafte Gen-Bruchstücke liegen im Erbgut verstreut. Dies gilt auch für den Süßmais Bt11, der von der EU-Kommission im April 2004 zugelassen worden ist.
Hier finden sich sogar Gen-Schnipsel im Erbgut, die von anderen Gen-Sorten stammen und ungewollt übertragen wurden.
Befunde, die Anlass zur Sorge geben: Durch den tiefgreifenden Eingriff ins Erbgut wird die Gen-Information unkontrolliert verändert, die komplizierte Regulierung der Gen-Aktivität gestört. In der Folge können sich völlig unerwartet neue Inhaltsstoffe in den Pflanzen bilden, die Gefahren für Verbraucher und die Umwelt bergen. Im Falle des Gen-Mais Bt11 hatte die Fima Syngenta aber noch nicht einmal Fütterungsversuche durchgeführt (wie dies bei MON863 der Fall war), um mögliche Risiken für die menschliche Gesundheit zu untersuchen. Trotzdem haben sich EFSA und die Europäische Kommission für die Marktzulassung entschieden.
Das unkalkulierbare Risiko gehört zum System: Die Übertragung der Gene erfolgt ungezielt im Schrotschussverfahren. Wechselwirkungen mit anderen Genen können nicht gesteuert werden. Letztlich sind weder die Methoden der Gen-Übertragung noch die der Sicherheitsbewertung so ausgereift, dass Gefahren für Mensch und Umwelt ausgeschlossen werden können.

Auch wenn Zulassungsanträge von Gen-Pflanzen keine Mehrheiten in der EU finden, können sie trotzdem zugelassen werden. Zum Beispiel im Fall des Gen-Raps GT73: Obwohl sich 13 Mitgliedsstaaten gegen die Zulassung ausgesprochen haben und nur sechs dafür stimmten, hat die EU-Kommission die Zulassung im August 2005 endgültig bestätigt. Ebenso ignorierte die Kommission bei allen weiteren Zulassungen von Gen-Pflanzen seit 2005 die fehlende Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten.
Grundlage für die Entscheidung ist eine Regelung, nach der die Mitgliedsländer eine so genannte qualifizierte Mehrheit haben müssen, um die Anträge zurückzuweisen. Dabei ist es fast unerheblich, wie viele Mitgliedsländer gegen eine Zulassung sind. Entscheidend ist, ob eine bestimmte Anzahl von Stimmen erreicht wird, die nach einem bestimmten Schlüssel auf die Staaten verteilt werden. Nach derzeitigen EU-Bestimmungen müssen 232 Stimmen von 321 möglichen Voten der 25 Mitgliedsländer erreicht werden, um Gen-Pflanzen zu stoppen. Wird diese Zahl nicht erreicht, hat die Kommission freie Hand, die Produkte trotzdem zuzulassen.
V.i.S.d.P.: Dr. Christoph Then
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