
Auch die anderen Bundesländer müssen jetzt veröffentlichen, wo der illegale Gen-Mais ausgesät wurde. Nur so können sich benachbarte Landwirte, Saatguthersteller, Imker und Gärtner darüber informieren, ob ihnen Schaden droht
, sagt Stephanie Töwe, Gentechnik-Expertin von Greenpeace.
Baden-Württemberg beispielsweise verweigert jegliche Information, obwohl dort rund 90 Landwirte mit insgesamt 640 Hektar Land vom Saatgut-Skandal betroffen sind. Auch in Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen kam das Saatgut aufs Feld.
Die Flächen müssen im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für jeden zugänglich eingetragen werden. Nur so ist Transparenz zu erreichen
, sagt Töwe. In den vergangenen Jahren konnten Greenpeace und Bioland nur über den Klageweg erreichen, dass betroffene Flächen veröffentlicht wurden.
Dass Pioneer Hi-Bred die Landwirte für die Panne nicht entschädigen will, macht den Skandal perferkt. Die Landwirte dürfen nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Pioneer muss die Landwirte umgehend und angemessen entschädigen
fordert Thomas Dosch, Präsident von Bioland.
Auch dass Politik und Saatgutbranche, Schwellenwerte für gentechnische Verunreinigungen im Saatgut einführen wollen, lehnen Bioland und Greenpeace entschieden ab. Ein Recht auf Verschmutzung darf es nicht geben. Die EU-Regelung der Nulltoleranz muss Bestand haben
, so Thomas Dosch. Nach dieser Regelung darf Saatgut nicht vermarktet werden, wenn es auch nur minimale Spuren von nicht zugelassenen Gentech-Sorten enthält. Bioland und Greenpeace fordern, Saatgut stärker zu überprüfen, damit die Saatgutfirmen ihre Qualitätssicherung verbessern.
Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium stellte erst Mitte April fest, dass das Maissaatgut mit der gentechnisch veränderten Sorte NK603 verunreinigt war. NK603 ist in der EU nicht zum Anbau zugelassen. Die Ergebnisse der regelmäßig im Frühjahr durchgeführten Saatgutproben müssen bis zum 31. März veröffentlicht werden. Durch die verzögerte Bekanntgabe wurde das kontaminierte Saatgut aus Niedersachsen nicht rechtzeitig aus dem Handel genommen und stattdessen an Landhändler geliefert.