
Die bislang geltende Fassung des Gesetzes aus dem Künast-Ministerium zählt Fälle auf, in denen Landwirte bei Verunreinigung ihrer Ernte Schadenersatz einfordern können. Die Aufzählung wird durch das Wort insbesondere
eingeleitet. Damit ist klar, dass es sich um Beispiele von Verunreinigungen handelt und dass nicht alle denkbaren Fälle aufgezählt sind.
Das wichtige Wörtchen insbesondere
ist in der geplanten neuen Haftungsregelung gestrichen. Damit gelten nach Auffassung der Greenpeace-Juristen zukünftig nur noch diejenigen Schäden als wesentliche Beeinträchtigung
, die im Gesetz explizit genannt werden.
Bauern, die ihre Ernte wegen einer Verunreinigung von beispielsweise 0,5 Prozent zukünftig nicht mehr vermarkten könnten, hätten damit vor Gericht keine Chance auf Schadenersatz. Ein Bio-Bauer kann seine Produkte aber schon bei einer Verunreinigung von 0,1 Prozent (Nachweisgrenze) nicht mehr als ökologische Ware an einen Lebensmittelproduzenten verkaufen. Seine Existenz steht auf dem Spiel.

Gen-Bauern haben kein Recht, die Äcker oder den Honig anderer Bauern zu kontaminieren
, warnt Henning Strodthoff, Greenpeace-Gentechnikexperte. Kann die Verunreinigung nicht verhindert werden, muss der Gen-Anbau verboten werden.
Gentechnikfreie Landwirtschaft muss möglich bleiben. Es darf keine akzeptierte Basisbelastung mit gentechnisch manipulierten Pflanzen geben. Die Risiken dieses Anbaus sind weitgehend unerforscht.
Die Neufassung des Gentechnikgesetzes ist von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen worden. In diesem Koalitionsvertrag hat sie aber auch angekündigt, dass der Schutz von Mensch und Umwelt [...], entsprechend dem Vorsorgegrundsatz, oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts
bleiben solle. Jetzt sieht es so aus, als wolle die Bundesregierung Verunreinigungen nur begrenzen, nicht aber verhindern.
In einem offenen Brief an den Bundestag fordern 27 Verbände den Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und legen eigene Eckpunkte zur Neufassung des Gentechnikgesetzes vor. Die Verbände fordern eine zukunftsorientierte Landwirtschaft ohne Agro-Gentechnik. Haftungs- und Anbauregeln sowie das Anbaukataster für Gen-Bauern müssen sicherstellen, dass die natürliche Landwirtschaft ohne Gen-Pflanzen geschützt ist.
In den Verbänden, die den offenen Brief verfasst haben, sind Landwirte, Imker, Saatgutlieferanten, Verbraucher, Gewerkschafter, Ärzte, Unternehmer und Umweltschützer organisiert.