
Das Gesetz erfüllt nicht seinen Zweck
, kritisiert Stephanie Töwe, Gentechnikexpertin von Greenpeace. So soll laut Paragraph 1 der Schutz von Mensch und Umwelt oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts, die Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher gewährleistet bleiben. Doch das nun verabschiedete Regelwerk leistet genau das nicht.
Die Kritik im Einzelnen
Die Abstände von 150 Metern zwischen konventionellen Maisfeldern und Gen-Maisfeldern reichen nicht aus, um die gentechnikfreie Landwirtschaft zu schützen. Laut einer Studie der Europäischen Kommission wird damit eine regelmäßige Verunreinigung von 0,3 Prozent der Ernte hingenommen. Greenpeace fordert 800 Meter.
Außerdem darf der Gen-Landwirt mit seinem Nachbarn privat absprechen, welche Maßnahmen er zum Schutz ergreifen will. Damit können gesetzliche Regelungen ausgehebelt und zum Beispiel die ohnehin geringen Abstände noch weiter unterlaufen werden. Diese Abmachung muss im Standortregister eingetragen werden und die Ernte des Nachbarn gegebenenfalls als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden. Aber: Es kann nicht sein, dass hier zwei Privatmenschen über Sicherheitsmaßnahmen, die allgemeine Schutzgüter wie Artenvielfalt und Ernährungssicherheit betreffen, entscheiden können
, sagt Töwe.
Um den Zweck des Gentechnikgesetzes - nämlich den Schutz von Mensch und Umwelt - zu erfüllen, müssten auch Wildäcker, Ödland, Naturschutzgebiete und andere ökologisch sensible Flächen wie benachbarte Felder betrachtet und in Abstands- und Haftungsregeln miteinbezogen werden. Aber das ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Nicht alles ist schlecht
Ein Erfolg ist, dass die gesamtschuldnerische Haftung bestehen bleibt. Gen-Bauern müssen für Schäden bei konventionell arbeitenden Nachbarn aufkommen. Unklar ist jedoch noch, ob dies auch für Verunreinigungen unter 0,9 Prozent gilt.
Die Haftung muss auch bei unter 0,9 Prozent Verunreinigung greifen
, fordert Töwe. Ab 0,9 Prozent müssen Produkte gekennzeichnet werden. Die Lebensmittelindustrie weiß, dass Verbraucher kein Gen-Essen wollen und verlangen daher von ihren Lieferanten die Einhaltung deutlich niedrigerer Grenzwerte.
Der Landwirt könne also auch schon bei einer geringeren Verunreingung auf seiner Ernte sitzen bleiben.
Auch das Standortregister bleibt unangetastet; Versuche der Gentechniklobby, das Register zu verwässern, blieben erfolglos. So kann sich jeder im Internet auf der Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informieren, wo in der Nachbarschaft Gen-Pflanzen wachsen, um die eigene Ernte zu schützen. Allerdings ist bisher unklar, wie die Länderbehörden die Kontrolle des Registers sicherstellen wollen.
Stephanie Töwe zieht ihr Fazit und wirft dem politisch verantwortliche Landwirtschaftsminister Seehofer vor, versagt zu haben: Mit dem neuen Gentechnikgesetz, legalisiert Seehofer die unkontrollierte Ausbreitung von Gen-Pflanzen.
Töwe weiter: Den Verbrauchern ist es zu verdanken, dass die Gentechnik auf dem Acker bislang nur ein Nischendasein führt. Sie müssen weiterhin bei ihrem Einkauf darauf achten, was in ihren Kühlschrank kommt. Bio-Lebensmittel oder mit der Aufschrift ohne Gentechnik gekennzeichnete Produkte sind Alternativen, mit denen die Verbraucher sich gegen Gentechnik entscheiden können. Landwirte können gentechnikfreie Regionen gründen und darauf achten, dass keine Gen-Pflanzen im Futtertrog landen.
(Autorin: Anja Franzenburg)