
Sachsen-Anhalt hatte 2005 Beschwerde gegen das Gesetz eingereicht - noch bevor es endgültig verabschiedet war. Angeblich erschwerte es den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Im Visier der Kläger standen sowohl das Standortregister als auch die Haftungsregelungen.
In ihrer Klageschrift berief sich die Landesregierung auf § 12 (Berufsfreiheit) und § 14 (Eigentumsfreiheit) des Grundgesetzes. Das Land erfand dazu den neuen Beruf der GVO-Verwender und behauptete, das Gesetz mache diesen Bauern die Berufsausübung unmöglich.
Bei der mündlichen Verhandlung im Juni 2010 führten die Kläger unter anderem aus, dass die Abstandsregelungen zu scharf seien. Das Gentechnikgesetz schreibt eine Distanz von 150 Metern zwischen Feldern mit Gen-Pflanzen und herkömmlich bestellten Äckern vor. Zu ökologisch bewirtschafteten Flächen müssen 300 Meter Abstand eingehalten werden.
Stephanie Töwe, Gentechnikexpertin von Greenpeace, begrüßte das Urteil. Die Entscheidung bestätigt, dass Gefahren und Risiken bei der Aussaat von Gen-Pflanzen bestehen. Mit ihrer Klage hat sich die Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf Kosten des Steuerzahlers zum Handlanger der Gentechnik-Industrie gemacht.
Eine Risikotechnologie wie die Gentechnik kann und darf niemandem aufgezwungen werden. Über 80 Prozent der deutschen Verbraucher lehnen gentechnisch veränderte Pflanzen auf dem Acker und im Essen ab. Zudem müssen Bio-Bauern wie auch konventionell wirtschaftende Landwirte dauerhaft gegen Schäden durch gentechnische Verunreinigungen abgesichert sein.
In seinem Urteil hebt das Bundesverfassungsgericht hervor, dass die Regierungen es nicht bei einer einfachen Kosten-Nutzen-Rechnung belassen dürften. Sie seien auch in der Verantwortung, für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen
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Mehrfach heißt es, die Gentechnik greife in die elementaren Strukturen des Lebens ein, die Folgen seien wohl nur schwer wieder rückgängig zu machen. Deshalb müsse beim Aussäen und Vermarkten gentechnisch veränderter Produkte größtmögliche Vorsorge
getroffen werden. Das öffentliche Standortregister leistet laut Urteil innerhalb der demokratischen, pluralistischen Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zum öffentlichen Meinungsbildungsprozess
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Töwe: Die Bundesregierung muss jetzt dafür sorgen, dass das Gentechnikgesetz zum Schutz von Mensch und Umwelt strenger angewendet wird und keine Verunreinigungen durch Gen-Pflanzen auf dem Acker und im Supermarkt mehr möglich sind.