
Das ist genau der Fall, der nicht passieren darf
, kritisiert Landwirtschaftsexperte Alexander Hissting von Greenpeace. Es ist ein Skandal, dass die Ergebnisse der Untersuchungen über zwei Wochen auf den Schreibtischen der niedersächsischen Ministerien lagen. Andere Bundesländer haben das verunreinigte Saatgut rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen.
Greenpeace hatte bereits am 26. April Untersuchungsergebnisse aus neun Bundesländern veröffentlicht. In Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Hessen, Brandenburg, Bayern und Baden-Württemberg waren die Behörden fündig geworden. Allerdings gelang es, das verunreinigte Saatgut sicherzustellen, bevor es an die Landwirte ausgeliefert wurde.
Ist das mit Gen-Mais kontaminierte Saatgut erst einmal im Boden, ist es wesentlich schwieriger und teurer, es unschädlich zu machen. Schon eine Saatgutverunreinigung von nur 0,1 Prozent hat zur Folge, dass etwa 100 gentechnisch veränderte Pflanzen auf einem Hektar wachsen. Der Fall zeigt wieder: Agro-Gentechnik und gentechnikfreie Landwirtschaft können nicht nebeneinander existieren
, so Hissting.
Der Anbau des verunreinigten Maises ist illegal. Greenpeace fordert das niedersächsische Ministerium auf, unverzüglich die betroffenen Landwirte zu informieren und anzuweisen, die Pflanzen auf den Feldern zu vernichten. In diesem und im nächsten Jahr darf auf diesen Flächen kein Mais angebaut werden. Eventuell aufkeimendes Mais-Saatgut muss entfernt werden.
Zudem muss das Umweltministerium die betroffenen Flächen flurstückgenau im Standortregister veröffentlichen, damit sich benachbarte Landwirte und Imker vor weiteren Verunreinigungen schützen können. Der Saatguthersteller hat für den entstandenen Schaden der Landwirte aufzukommen.
Für die Veröffentlichung der genauen Flächen gibt es einen Präzedenzfall: Im Jahr 2007 wurde festgestellt, dass bereits gesäter Raps verunreinigt war. Greenpeace konnte zusammen mit Bioland gerichtlich erreichen, dass die genauen Standorte veröffentlicht wurden. Damals ging es um Flächen in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.