
Aus Untersuchungen mit dem Gen-Mais Mon810 ist eine lange Liste von Tierarten bekannt, bei denen durch das Bt-Gift Schädigungen auftreten. Dazu gehören Schnecken, Bienen und Schmetterlinge. Pioneer und Syngenta haben zu den neuen Gen-Maissorten fast keine zusätzlichen Untersuchungen vorgelegt. Sie verweisen vor allem auf Daten, die an Mon810 erhoben wurden.
Die von den Unternehmen eingereichten Unterlagen sind so unzulänglich, dass die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA sie keinesfalls hätte akzeptieren dürfen. Auch darüber hinaus sind der Behörde bei der Prüfung gravierende Fehler unterlaufen.
Die Fehler der EFSA führten dazu, dass der zuständige EU-Umweltkommissar die Anträge auf Marktzulassung für Bt11 und 1507 zurückweisen lassen wollte. Das war 2007. Inzwischen ist die EU-Kommission eingeknickt. Sie befürwortet die Zulassung der beiden Gen-Maissorten.
Damit liegt die Verantwortung für die Zulassung jetzt bei den Mitgliedsstaaten, also dem EU-Umweltministerrat. Folgen die Umweltminister dem Votum der Kommission, so könnte damit ein Präzedenzfall geschaffen werden: Die mangelhafte Prüfung würde so zum Standard bei nachfolgenden Anträgen.
Näheres zu den beiden Gen-Maissorten, zu den Unterlagen der Firmen Syngenta und Pioneer sowie zum Prüfverfahren der EFSA und dem Schwenk der EU-Kommission erfahren Sie aus unserem Hintergrundpapier Neue Gen-Maissorten in der EU.