Mitmachen: Pachtland ohne Gentechnik
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- Artikel veröffentlicht am: 06.06.2005,
- Artikel veröffentlicht von: Greenpeace Redaktion
Sie besitzen Land, das Sie zurzeit oder in Zukunft verpachten möchten und wollen keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf Ihren Äckern? Dann machen Sie mit und schließen den Anbau von Gen-Pflanzen schon im Pachtvertrag aus! So können Sie die Aussaat von Gen-Pflanzen auf Ihren Flächen verhindern.
Wer seine Äcker schützen will, hat Rechte
Als Landeigner haben Sie das Recht, den Anbau von Gen-Pflanzen per Pachtvertrag zu verbieten. Auch bereits bestehende Verträge sind änderbar. Selbst wenn der Pächter einer Änderug nicht zustimmt, ist nichts verloren.
Gut zu wissen:
Nach dem neuen Gentechnikgesetz müssen Sie als Landbesitzer nicht informiert werden, wenn Bewirtschafter auf Ihren Flächen Gen-Pflanzen anbauen wollen. Gen-Bauern sind aber verpflichtet, die geplanten Anbauflächen drei Monate vor der Aussaat im Standortregister des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (
BVL) zu veröffentlichen. Über den unten angegeben Link können selbst nachschauen, ob Ihre Flächen betroffen sind.
Wer Gen-Pflanzen anbaut, muss gesetzliche Pflichten einhalten und haftet für Schäden. Auch Verpächter sind unter Umständen von der Haftung nicht ausgenommen. Der Grund: Durch Pachtverträge kann Einfluss darauf genommen werden, ob Gen-Pflanzen auf eigenen Grundstücken angebaut werden dürfen oder nicht.
Tipps bei der Neufassung, Änderung oder Formulierung Ihres Pachtvertrags finden Sie in unserem Rechtgutachten