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Vorschlag für ein Energieeffizienzgesetz

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Bis 2020 soll sich nach dem Willen der Bundesregierung die Energieeffizienz hierzulande gegenüber 1990 verdoppelt haben. Auf EU-Ebene wird bereits an einer entsprechenden Richtlinie gearbeitet, die in nationales Recht umgesetzt werden muss. Sie sieht eine jährliche prozentuale Effizienzsteigerung für den privaten und den öffentlichen Sektor vor.

Doch die EU-Richtlinie wird nur der kleinste gemeinsame Nenner sein. In den Bereichen Photovoltaik und Windkraft ist Deutschland bereits technologischer Weltmarktführer. Warum sollte die Bundesrepublik nicht auch bei der Energieeffizienz eine Vorreiterrolle einnehmen?

Ein Gesetz mit drei Säulen

Das Energieeffizienzgesetz soll Marktdynamik und Verbraucheraufklärung fördern. Es schreibt keine konkreten Zahlen vor, sondern macht sich das Prinzip des Benchmarking zunutze. Benchmarking heißt: Firmen bekommen einen Überblick, wer auf einem bestimmten Sektor am besten ist und wie das bewerkstelligt wurde. Hersteller, die sehr weit von der Bestmarke entfernt sind, können auf diese Art und Weise von den Vorbildern lernen.

Im Fall des Top Runner-Gesetzentwurfs, den der Hamburger Jurist Martin Hack im Auftrag von Greenpeace ausgearbeitet hat, wird ermittelt, wie hoch der durchschnittliche Energieverbrauch der besten 25 Prozent in einer Produktgruppe ist. Dieser Verbrauch wird dann als guter Standard definiert, an dem sich alle anderen orientieren sollen.

Der Vorteil dieses so genannten Quartalsmittelwerts ist, dass man sich zwar an der jeweiligen Spitzengruppe ausrichtet, dabei aber keine Exoten im Blick hat, sondern Geräte und Maschinen, die technisch machbar und für den Normalbürger bezahlbar sind.

Der Greenpeace-Gesetzentwurf ruht auf drei Säulen:

  • Kennzeichnung: Die Geräte bekommen Schulnoten für ihre Effizienz. Ein Label auf dem Gerät oder der Maschine bzw. auf mitgeliefertem Informationsmaterial gibt diese Note und gegebenenfalls auch den Mehrverbrauch gegenüber einem guten Standardgerät an.
  • Reduktion des Gesamtverbrauchs: Der gute Standard gilt als Richtwert. Der durchschnittliche Energieverbrauch aller verkauften Geräte eines Herstellers muss nach fünf Jahren unter diesem Wert liegen.
  • Technische Vorgaben: Der Gesetzgeber kann eine bestimmte technische Ausstattung vorschreiben, zum Beispiel, dass ein Gerät über einen Aus-Schalter verfügen muss.

Das Gesetz soll für nicht nur für strombetriebene Geräte in Haushalten und Gewerbebetrieben gelten – also zum Beispiel für Fön, Toaster, Kühlschrank, Bohrmaschine, Elektrosäge – sondern auch für Geräte und Maschinen mit Motor (wie Rasenmäher) sowie für Warmwasserheizkessel oder Heizungspumpen.

Bei praktisch allen Geräten und Maschinen gibt es reichlich Spielraum für Energieeinsparungen. So wissen viele Verbraucher nicht, dass Heizungspumpen mitunter 24 Stunden am Tag laufen und dabei unnötig Energie verbrauchen. Auch sagt die Wattangabe zum Beispiel auf einem Staubsauger gar nichts über dessen Leistung: Ein 2000-Watt-Gerät saugt nicht zwangsläufig besser als eines mit 1000 Watt. Es kommt vielmehr darauf an, wie man mit der eingesetzten Energie durch gute Technik das beste Ergebnis erzielen kann. Effizienz bedeutet, mit weniger Energieeinsatz die gleiche Nutzleistung zu bekommen.

Schulnoten für Effizienz

Um die Energieeffizienz der Geräte und Maschinen benoten zu können, werden sie bei einer Bundesbehörde, zum Beispiel dem Umweltbundesamt (UBA), registriert. Diese ermittelt dann, wie oben beschrieben, aus den Verbrauchswerten den guten Standard. Alle Geräte, die besser als dieser Standard sind, bekommen eine 1 (sehr gut). Sie bilden die

Spitzengruppe. Dann kommen die Geräte mit der Note 2 (gut) und in bestimmten Abständen die Noten 3 bis 5.

Dieser Notenspiegel wird jedes Jahr aktualisiert und richtet sich immer danach, was aktuell technisch und wirtschaftlich machbar ist. Es kann also nicht passieren, dass irgendwann alle Geräte vermeintlich zur Spitzengruppe gehören, nur weil die Verordnung veraltet ist. Was bei dem alten EU-Energielabel der Fall war.

Da die Bewertung sich an der Spitzengruppe orientiert, können Hersteller von hochwertigen Geräten dieses Verfahren nutzen, um ihre Konkurrenz unter Druck zu setzen: Indem sie effizientere Geräte am Markt platzieren, heben sie den Standard und sorgen dafür, dass weniger gute Geräte schlechtere Noten bekommen. So wird ein Effizienz-Wettbewerb ausgelöst.

Verdrängen statt verbieten

Das Top Runner-Konzept setzt auf Wettbewerb anstelle von Vorschriften. Schlechte Geräte sollen nicht verboten, sondern vom Markt verdrängt werden. Der mündige Verbraucher soll selbst entscheiden, welches Gerät er kauft. Will ein Imbiss-Besitzer beispielsweise. einen Kühlschrank kaufen, der mehr Strom verbraucht, weil er eine Glastür und Dauer-Innenbeleuchtung hat, kann er dies tun. Falls das Gerät aber in der Effizienzklasse mangelhaft eingestuft ist, muss der Verkäufer nicht nur auf den Mehrverbrauch hinweisen, sondern sich dies auch durch eine Unterschrift bestätigen lassen. Tut er dies nicht, hat der Käufer zwei Jahre lang ein Rückgaberecht.

Vorsicht Schnäppchen

Gleichzeitig sollen Verbraucher vor vermeintlichen Schnäppchen bewahrt werden, die sie später teuer zu stehen kommen. Bisher waren effizientere Geräte oft teurer, weil Marketingstrategen wissen, dass umweltbewusste Verbraucher oft bereit sind, etwas mehr Geld auszugeben. Die höheren Gewinne bei den besseren Geräten werden dazu genutzt, um schlechtere Geräte in Werbeaktionen zu Dumping-Preisen auf den Markt zu werfen. Das hat fatale Auswirkungen für die Umwelt, weil dadurch der Marktanteil von ineffizienten Geräten besonders hoch ist.

Das soll in Zukunft die zweite Säule des Top Runner-Konzeptes verhindern. Soll der durchschnittliche Verbrauch aller verkauften Geräte nach fünf Jahren dem guten Standard des Ausgangsjahres entsprechen, müssen die Hersteller durch entsprechende Werbung und Preisgestaltung dafür sorgen, dass die Konsumenten mehr effiziente als schlechte Geräte kaufen. Energiesparende Geräte werden also für den Käufer billiger werden.

Falls der Wettbewerb es einmal nicht schafft, verschwenderische Technologien vom Markt zu verdrängen, gibt es noch die dritte Säule. Wenn die Geräte in der Spitzengruppe ganz offensichtlich deswegen besser sind, weil sie bestimmte Merkmale haben, die sich problemlos auch auf die anderen übertragen ließen, dann können diese Merkmale verbindlich für alle neuen Geräte vorgeschrieben werden. Eine solche Vorschrift ist aber ein sehr starker Eingriff in die Freiheiten der Hersteller und sollte daher nur in Ausnahmefällen erlassen werden. Funktioniert der Effizienz-Wettbewerb, sind solche Vorschriften möglicherweise überflüssig.

Greenpeace fordert:

  • Die Hersteller sollen sich angesichts der Tatsache, dass europäische Qualitätsprodukte in einem Top Runner-System gute Chancen hätten, dem Wettbewerb stellen.
  • Die Verbraucher sollen sich vor dem Kauf eines Gerätes beim Verkäufer über den Energieverbrauch informieren und ihre Kaufentscheidung auch davon abhängig machen.
  • Die politischen Parteien sollen sich dafür einsetzen, dass in Deutschland ein Top Runner-System installiert und später auch auf die europäische Ebene ausgeweitet wird.

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