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Keine Härtefallregelung für die energieintensive Industrie

Greenpeace lehnt diese Industrieforderung strikt ab. Mit dem EEG ist ein großer Schritt für den Einstieg in eine umweltfreundliche Energieversorgung gemacht worden. Die Fortsetzung und Verbesserung des erfolgreichen Stromeinspeisegesetzes von 1991 durch das EEG hat einen kräftigen Schub für den Klimaschutz und den Arbeitsmarkt gegeben. Im Jahr 2002 arbeiteten in Deutschland bereits 130.000 Menschen im Bereich der erneuerbaren Energien. Weltweit ist das EEG das fortschrittlichste und erfolgreichste Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien. Mit der für 2003 geplanten Gesetzesnovelle müssen jetzt die Chancen für einige Verbesserungen genutzt werden. Greenpeace fordert EEG ausweiten, nicht aufweichen!

Für Greenpeace sind die folgenden Punkte von zentraler Bedeutung:

Keine Härtefallregelung für die energieintensive Industrie

Greenpeace lehnt diese Industrieforderung strikt ab. Mit dem EEG ist ein großer Schritt für den Einstieg in eine umweltfreundliche Energieversorgung gemacht worden. Die Fortsetzung und Verbesserung des erfolgreichen Stromeinspeisegesetzes von 1991 durch das EEG hat einen kräftigen Schub für den Klimaschutz und den Arbeitsmarkt gegeben. Im Jahr 2002 arbeiteten in Deutschland bereits 130.000 Menschen im Bereich der erneuerbaren Energien. Weltweit ist das EEG das fortschrittlichste und erfolgreichste Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien. Mit der für 2003 geplanten Gesetzesnovelle müssen jetzt die Chancen für einige Verbesserungen genutzt werden. Greenpeace fordert EEG ausweiten, nicht aufweichen!

Für Greenpeace sind die folgenden Punkte von zentraler Bedeutung:

Zielwert für erneuerbare Energien erhöhen

Derzeit soll mit dem EEG, gemäß der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien, die Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien auf 12,5 % am Stromverbrauch bis 2010 erreicht werden. Greenpeace schlägt vor, diese Zielvorgabe bis zum Jahr 2020 auf 30 % zu erhöhen.

Leistungsbegrenzungen überarbeiten

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die aktuelle Leistungsbegrenzung für verschiedene Technologien, insbesondere für die Wasserkraft und die Geothermie, für neu installierte Anlagen erhöht werden sollte. Für die Biomasse sollten die Leistungseinteilungen differenzierter sein. Kleine und große Anlagen brauchen unterschiedlich hohe Vergütungen. Bei Photovoltaik-Anlagen müssen gebäudeintegrierte und auf Freiflächen installierte Anlagen unterschiedlich vergütet werden.

Öffentliche Einrichtungen nicht mehr ausschließen

Das EEG sollte zukünftig auch von Trägern öffentlicher Einrichtungen genutzt werden können. Die Ausstattung öffentlicher Gebäude mit umweltschonenden erneuerbaren Energien wird hierdurch einen großen Schub erhalten.

Netzausbau

In der Vergangenheit hat es aufgrund unklarer Formulierungen im Gesetz immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Anlagen- und Netzbetreibern über die Verteilung der Kostenübernahme des Stromanschlusses sowie der Messeinrichtungen gegeben. Eine klare Regelung sollte dies in Zukunft verhindern. Vor allem der Aufbau von Offshore-Windparks benötigt eine langfristige Netzplanung und ein sicheres Anschlusskonzept. Die Kabeltrassenführung zu den verschiedenen geplanten Projekten muss koordiniert werden, die erforderliche Stromnetzerweiterung kann nicht von den Windparkbetreibern allein finanziert werden. Aus diesem Grund soll der nächstgelegene Netzbetreiber für die Kabelverlegung bis zur 12 Seemeilen Zone verpflichtet werden.

Umlage der Kosten für den Netzanschluss der Offshore-Windanlagen auf alle Netzbetreiber

Greenpeace begrüßt ausdrücklich die von der Bundesregierung formulierten Ziele zum Ausbau der Offshore-Windenergie. Um die eventuell auftretenden Probleme bei der Netzanbindung zu lösen bzw. einer Konkurrenz Onshore Wind gegen Offshore Wind entgegen zu wirken, sollten die damit verbundenen Kosten auf alle deutschen Übertragungsnetzbetreiber umgelegt werden. Offshore-Windparks sind von entscheidender Bedeutung für den Klimaschutz. Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte daher auch von Allen finanziert werden.

Transparenz und Verbraucherschutz

Die Datenerfassung der vom jeweiligen Netzbetreiber aufgenommenen EEG-Strommenge ist derzeit nicht transparent. Das Gleiche gilt auch für die Höhe der ausgezahlten Vergütungen. Zur besseren Transparenz und zum Schutz des Verbrauchers gegen zu hohe Forderungen der Stromnetzbetreiber sollen alle relevanten Daten zukünftig genau erfasst und veröffentlicht werden.

Untersagung der Doppelvermarktung von EEG Strom

Damit der nach EEG vergütete Strom nicht in Form von Zertifikaten im In- und Ausland noch einmal verkauft werden kann, sollen strenge Kontrollen eingeführt werden. Die Vergütungssätze des EEG orientieren sich bereits an der für den wirtschaftlichen Betrieb notwendigen Höhe. Bei Missbrauch müssen alle bisher bezogenen Vergütungen vollständig zurückgezahlt werden.

Vergütungshöhen anpassen

Seit Inkrafttreten des ersten Stromeinspeisegesetzes 1991 gibt es eine Debatte über den "richtigen Preis" für die Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien. Bei der Photovoltaik muss das auslaufende 100.000 Dächer Programm durch eine erhöhte Einspeisevergütung ausgeglichen werden. Bei Offshore-Windkraftanlagen muss die Vergütungsregelung auch nach 2006 gesichert sein. Das Repowering an Land muss durch das EEG neue Impulse bekommen. Bei der Biomassenutzung muss darauf geachtet werden, dass keine Lebens- und Futtermittelverbrennung gefördert wird. Die Wärmeauskopplung bei Biomasseanlagen als Verpflichtung ist auf ihre Machbarkeit hin zu prüfen.

Einerseits muss mit den derzeit üblichen Marktpreisen für die Technik, die Installation und den Betrieb ein wirtschaftlicher Betrieb möglich werden, andererseits darf die Einspeisevergütung nicht zu hoch sein, um Mitnahmeeffekte zu verhindern. Um eine Kostenreduktion zu erreichen, muss der Vergütungssatz langsam abgesenkt werden. Die erneuerbaren Energien sollen schrittweise in die Wirtschaftlichkeit überführt werden, damit sich diese zu einer wettbewerbsfähigen Alternative zu umweltschädlichen Energien wie Kohle- und Atomkraft entwickeln. Mit pauschalen Vergütungssätzen ist dieses Ziel nicht zu erreichen, daher muss bei der Novellierung des EEG für alle Energietechniken eine weitere Ausdifferenzierung nach Leistungsklassen und Standorten erfolgen.

Keine Härtefallregelung für die energieintensive Industrie

Die Forderung der energieintensiven Industrie nach einer Befreiung von den EEG Umlagekosten lehnt Greenpeace strikt ab. Es gilt das Verursacherprinzip. Die größten Verbraucher von Energie zahlen schon heute Strompreise, die zum Teil unter den Gestehungskosten bei der Stromerzeugung liegen. Private Haushalte subventionieren damit bereits den billigen Industriestrom mit deutlich höheren Strompreisen. De facto bezahlt schon heute die energieintensive Industrie keine EEG Umlage, da die gezahlten Strompreise unterhalb aller realen Kosten liegen. Bevor hier Forderungen in den Raum gestellt werden, sollten die Zahlen von der betroffenen Industrie auf den Tisch gelegt werden. Eine weitere Sonderbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Eine Befreiung von der EEG-Umlage kommt aus umweltpolitischer Sicht nur für Ökostromhändler in Frage, da diese bereits ohne Inanspruchnahme des EEG zum Ausbau erneuerbarer Energiequellen beitragen.

Factsheet: Greenpeace-Stellungnahme zur Novellierung des EEG

Factsheet: Greenpeace-Stellungnahme zur Novellierung des EEG

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