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Greenpeace-Aktivisten projizieren "Atommüllexport aus AKW Jülich illegal " auf das Gebäude des AKW Jülich
Daniel Müller / Greenpeace

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152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll sollen das Zwischenlager im Forschungszentrum Jülich verlassen. Das deutsche Forschungsministerium sowie das Wirtschaftsministerium in NRW favorisieren einen Transport in die USA. Dort soll der deutsche Atommüll in der US-Militäranlage Savannah River Site (SRS), einer der problematischsten Atomanlagen weltweit, wiederaufgearbeitet werden. Diese Verarbeitung würde aber die Probleme dort nur vorantreiben: In SRS lagern eh schon große Mengen flüssigen und hochradioaktiven Atommülls in alternden Behältern.

Greenpeace veröffentlichte im September dieses Jahres ein Rechtsgutachten das belegt, dass der Export des hochradioaktiven Mülls mehrfach gegen deutsches und europäisches Recht verstoßen würde. Brisant ist, dass die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung  dennoch weiterhin am Transport in die USA festhalten und die Möglichkeit des Rechtsbruches offenbar einkalkulieren.  

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Umweltministeriums in NRW vom 4. Februar 2014, das erst im November öffentlich bekannt wurde, behandelt die Frage der Klagemöglichkeiten von Bürgern gegen einen rechtswidrigen Transport. Die Fragestellung des Ministeriums, „…ob Drittbetroffene die Möglichkeit hätten, einen eventuellen Verstoß gegen §9a Abs. 1 Satz 2 AtG, Art. 4 RL 2011/70/Euratom gerichtlich geltend zu machen…“ offenbart eine Bereitschaft zum Rechtsbruch.

Atommüll-Verschickung ins Ausland ist rechtswidrig

Die zuständige Behörde in den USA, das Department of Energy  (DoE), schenkt nun der rechtlichen Bewertung mehr Aufmerksamkeit und hat eine rechtliche Stellungnahme der Bundesregierung eingefordert. Daher stellt Greenpeace seine erstellte Rechtsexpertise nun auch dem DoE und der US-Botschaft  in Berlin zur Verfügung, in der Sorge, dass Deutschland seine Verantwortung für den selbst erzeugten Atommüll abzuschieben versucht.

Laut Rechtsgutachten verstößt die Verschickung der 152 hochradioaktiven Castoren in die US-Atomfabrik Savannah River Site gegen das Verbot, Atommüll ins Ausland zu bringen und dort wiederaufarbeiten zu lassen (§9a Abs.1 Satz 2 Atomgesetz).

Bundesregierung verletzte bereits ihre Pflichten

Die Bundesregierung machte sich bereits einer Pflichtverletzung schuldig, als sie eine offizielle Absichtserklärung an die USA sandte. Denn nach §1 des Standortauswahlgesetzes ist Deutschland verpflichtet, für im Inland verursachten hochradioaktiven Atommüll einen nationalen Endlagerstandort zu finden. Das Bundesumweltministerium hätte der Absichtserklärung des illegalen Transportes widersprechen müssen, denn dies schafft einen gefährlichen Präzedenzfall und unterwandert die Suche nach einem deutschen Endlager für den eigenen verursachten Atommüll.

Die ausgemusterten Brennelemente stammen aus dem AVR-Hochtemperaturreaktor (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor), der zur Stromproduktion, das heißt zur kommerziellen Nutzung und Entwicklung betrieben wurde. Er war zwar ein „Versuchsreaktor“, aber mit dem Ziel, einen Reaktortyp weiterzuentwickeln. Daher steht auch diese Entwicklung im Kontext kommerzieller Atomreaktoren. Das Bundesforschungsministerium gab ihn jedoch als „Forschungsreaktor“ aus. Im Verzeichnis für Forschungsreaktoren ist er allerdings nicht zu finden.

Des Weiteren missachtet der Transport die atomrechtliche Verbringungsverordnung (AtAV), und nach dem Atomgesetz (§4 Abs.2 Nr.6 AtG) darf eine Transportgenehmigung nicht erteilt werden.

Zu wenig Klärungsbemühungen

Das Forschungszentrum Jülich als Betreiber des Zwischenlagers hat sich nicht rechtzeitig und zielgerichtet um eine atomrechtliche Genehmigung bemüht; die Atomaufsicht in NRW hat zu wenig unternommen, um diesen genehmigungslosen Zustand abzuwenden. Dieses verantwortungslose Verhalten in der Vergangenheit darf jetzt nicht durch die Bundesregierung gedeckt werden.

„Der Transport in die USA darf nicht weiter verhandelt werden“, sagt Heinz Smital, Greenpeace-Experte für Atomenergie. „Die politisch motivierte Umdeutung des Versuchsreaktors Jülich in einen Forschungsreaktor kann keine Rechtfertigung liefern, deutschen Atommüll illegal ins Ausland zu verschieben. Es gibt offenbar eine Bereitschaft zum Rechtsbruch, um sich des Problems zu entledigen. Die Zeche dafür zahlen die Umwelt und die Bürger in den USA.“

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