
Um die schlimmsten Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels aufzuhalten, müssen die Kohlendioxid-Emissionen bis 2020 um 20 Prozent und bis 2050 um 80 Prozent gesenkt werden. Das fordert nicht nur Greenpeace, sondern auch das internationale Wissenschaftlerforum der Vereinten Nationen (IPCC). Sonst, so die Wissenschaftler weiter, folgen Klimaveränderungen katastrophalen Ausmaßes.
Mit dem Kyoto-Protokoll haben sich die Industrieländer verpflichtet, ihren Ausstoß von Treibhausgasen innerhalb des Zeitraums von 2008 bis 2012 um 5,2 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Die EU hat zugesagt, ihre Treibhausgasemissionen um 8 Prozent zu verringern, die Lastenverteilung innerhalb der EU sieht für Deutschland eine Reduzierung von 21 Prozent vor. Um Atomausstieg und das Klimaschutzziel des Kyoto-Protokolls umsetzen zu können, müssen jetzt die Weichen Richtung erneuerbarer Energien gestellt werden. Das Bundesumweltministerium nennt als Richtwert, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2010 auf 12,5 Prozent anzuheben. Die Windenergie hat dabei eine entscheidende Rolle. Im Jahr 2003 hatte die Windenergie einen Anteil von 3,8 Prozent an der Stromerzeugung in Deutschland. Ende 2004 wird der Anteil voraussichtlich bei rund 5,5 Prozent liegen und kann in den nächsten Jahren noch ungefähr 8 Prozent erreichen.
Mit Hilfe der Offshore-Windenergie lässt sich der Windstromanteil in den nächsten zehn Jahren auf 10 bis 15 Prozent steigern.
Offshore-Windanlagen in deutschen Gewässern haben einen entscheidenden Vorteil: das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Die darin verankerte Mindestvergütung bildet die wirtschaftliche Grundlage für Windenergie in den deutschen Küstengewässern und der in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), also außerhalb der 12-Seemeilen-Zone. In einigen anderen Europäischen Ländern fehlt eine solche sinnvolle wirtschaftliche Absicherung der Windkraft auf See noch.
Nord- und Ostsee sind biologisch sensible Gebiete. Die derzeitige Energieversorgung belastet Nord- und Ostsee massiv: Über 450 Öl- und Gasplattformen verschmutzen die Gewässer, mehr als 10.000 Kilometer Öl- und Gaspipelines durchziehen die Nordsee. Radioaktive Einleitungen aus der atomaren Wiederaufarbeitungsanlagen Sellafield und La Hague führten in den vergangenen Jahrzehnten zu einer messbaren Konzentration radioaktiver Isotope an der deutschen Nordseeküste. Zudem bedrohen Sand- und Kiesabbau oder zerstörerisch betriebene Fischerei seit Jahrzehnten die Lebensräume auf See. Um die Natur von Nord- und Ostsee zu schützen, die artenreichen Lebensräume zu erhalten und die Fischbestände zu sichern, fordert Greenpeace, länderübergreifend 40 Prozent von Nord- und Ostsee als Schutzgebiete auszuweisen. Das Greenpeace-Konzept basiert auf EU-Richtlinien zum Schutz bedrohter Arten und Lebensräume, genau gesagt auf den EU-Vogelschutzrichtlinien und den FFH-Richtlinien. Laich- und Aufzuchtsgebiete kommerziell bedeutender Fischarten werden außerdem berücksichtigt. Nur durch Schutzgebiet solcher Größenordnung kann der Fortbestand der Arten von Nord- und Ostsee dauerhaft geschützt werden.
In diesen großräumigen Meeressschutzgebieten muss jede extraktive, das heißt herausnehmende Nutzung ausgeschlossen werden. Dazu gehören die Fischerei, die Förderung von Öl und Gas sowie die Entnahme von Sand und Kies. Auch die Verklappung von Müll ist verboten. Innerhalb der Schutzgebiete muss es Kernzonen geben, in denen keinerlei menschliche Aktivität erlaubt ist. Diese Gebiete bleiben allenfalls der Wissenschaft als Referenzflächen vorbehalten und schützen besonders empfindliche Arten und Lebensräume.
Offshore-Windanlagen sind von diesem Verbot nicht betroffen. Denn der Klimawandel macht auch vor Naturschutzgebieten nicht halt. Dass unter der Erderwärmung nicht nur der Mensch leiden wird, sondern auch Tier und Umwelt, zeigt eine britische Studie: Darin nennen Wissenschaftler die Klimaerwärmung die schlimmste Bedrohung für die Meeresvögel Großbritanniens und Schottlands.
[1] Daher hält Greenpeace eine Nutzung auch der Kernzonen der Schutzgebiete durch Windkraftanlagen für vertretbar, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
Bis Sommer 2004 wurden beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) 31 Anträge für Offshore-Windanlagen eingereicht, davon 25 für die Nordsee und 6 für die Ostsee. Die Projekte sind unterschiedlich groß und reichen von einigen kleinen Pilotprojekten bis hin zu großen Parks mit mehreren hundert einzelnen Windenergieanlagen. Die erste Genehmigung erteilte das BSH am 9. November 2001. In einer Pilotphase durfte das Energieunternehmen Prokon Nord 12 Windenergieanlagen errichten, die in der Nordsee 45 Kilometer nordwestlich von Borkum in einer Wassertiefe von ca. 30 Metern stehen. Mittlerweile (Stand August 2004) hat sich die Zahl der Genehmigungen im Bereich der Nordsee auf 7 erhöht (3 im Bereich nördlich Borkum, 2 westlich Sylt, 2 Amrumbank). Für die Ostsee gibt es derzeit noch keine Genehmigungen. Auch innerhalb der 12-Seemeilenzone, sowohl in der Nord- als auch in der Ostsee, sind noch keine Genehmigungen erteilt worden.
Um die Offshore-Windenergie langfristig in die für den Klimaschutz notwendige Dimensionen naturverträglich auszubauen, schlägt Greenpeace einen Drei-Stufen-Plan bis 2020 vor:
In einer ersten Stufe wird bis 2006 der Ausbau der Offshore-Windanlagen vorbereitet. Dazu müssen geeignete Flächen ausgewiesen und erste Pilotparks mit einer maximaler Leistung von insgesamt 500 MegaWatt (MW) errichtet werden. Begleitendes Monitoring und Umweltverträglichkeitsprüfungen überwachen die Auswirkung auf die Umwelt, besonders auch auf die Vogelwelt und die Meeressäuger. Für die Nordsee sollten die ersten Erkenntnisse aus dem Projekt „Horns Rev“ - 80 Anlagen mit je zwei MW rund 20 Meilen nördlich von Sylt - sowie zwei englischen Windparks in die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einbezogen werden. Für den Ostseeraum stehen zwei Projekte in Dänemark und Schweden für erste Erfahrungen zur Verfügung.
Bis 2010 sollen in einer zweiten Stufe großflächige Offshore-Windanlagen errichtet werden. Mit den Erkenntnisse aus der Pilotphase kann - bei erwiesener Unschädlichkeit für die Natur - bis zum Jahr 2010 die Offshore-Windnutzung auf bis zu 3.000 MW in ausgewählten Gebieten erweitert werden. Danach muss ein Raumordnungsverfahren den weiteren Ausbau der Windkraft aus See lenken. Solch ein Raumordnungsverfahren muss bis 2010 etabliert sein, um den weiteren Ausbau nicht zu verzögern.
In einer dritten Stufe sollen bis 2020 die Offshore-Kapazitäten auf 10.000 bis 20.000 erweitert werden, falls die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse dies zulassen.
Unten stehende Tabelle zeigt, wie viel Kohlendioxid (CO2) durch Offshore-Windanlagen eingespart und wie viel Fläche dafür benötigt wird. Beispiel: Werden die erforderlichen 3.000 MW bis 2010 mit Windkraftanlagen einer durchschnittlichen Leistung von jeweils 3 MW auf 5 verschiedene Flächen in der Nord- und Ostsee verteilt, muss jede dieser Flächen eine Kantenlänge von ca. 14 Kilometer haben.
| Phase | Ausbauziel [MW/CO2 [t/Co2/a]-Einsparung] | Erforderliche Fläche bei 3 MW/km² und 5 MW/km² | Kantenlänge in km der erforderlichen Flächen bei 3 MW/km² und 5 MW/km² und Aufteilung auf a) 1, b) 3 , c) 5 Flächen |
|---|---|---|---|
Startphase 2004 – 2006 |
bis 500 MW / 900.000 t |
166 km² / 100 km² |
a) 12,9 / 10,0 b)7,4 / 5,8 c)5,8 / 4,4 |
1. Ausbaustufe 2007 – 2010 |
3.000 MW / 5.400.000 t |
1000 km² / 600 km² |
a) 31,6 / 24,5 b) 18,3 / 14,1 c) 14,1 / 10,9 |
2. Ausbaustufe 2011 – 2020 |
Ca. 20.000 MW / ca. 36.000.000 t |
6600 km² / 4000 km² |
a) 81,2 / 63,2 b) 46,9 / 36,5 c) 36,3 / 28,2 |
Quellen: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Windenergienutzung auf See vom 25.5.2001 sowie Berechnungen von Greenpeace
Die Genehmigung von Offshore-Windparks ist noch ein sehr komplizierter Prozess, da diverse unterschiedliche Behörden auf Bundes- und Landeseben damit beschäftigt sind. Für die Genehmigung von Offshore-Windanlagen innerhalb der 12-Seemeilen-zone ist z.B. das jeweilige Bundesland zuständig. Für Offshore-Windanlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone hingegen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Das BSH genehmigt die Anlagen in Nord- und Ostsee auf der Grundlage der Seeanlagenverordnung.
Im November 2001 wurden das Bundesnaturschutzgesetz und die Seeanlagenverordnung novelliert und auf die Offshore-Windkraft abgestimmt. Damit steht der erste rechtliche Rahmen für Planung, Bau und Betrieb von Windrädern auf See. Das größte Problem bei der Umsetzung der Windparks sind die Genehmigungen der Kabeltrassen für die Anbindung an das Stromnetz. Bisher ist noch immer keine Trasse genehmigt worden, denn dazu müssen eine ganze Reihe unterschiedlicher Regierungsstellen eingebunden werden. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Nord- und Ostseeanrainerstaaten über Ländergrenzen hinweg auf Kriterien zum umweltverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraftanlagen einigen müssen. Als nächstes müssen z.B. Vorrangflächen für Offshore-Wind in der Nord- und Ostsee Länder übergreifend ausgewiesen werden. Auf einer Konferenz der Nord- und Ostsee-Anrainerstaaten (OSPAR/HELCOM) [2] im Juni 2003 verständigten sich die Länder auf internationale Rahmenbedingungen zur umweltverträglichen Nutzung der Meere. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Noch sind die Erfahrungen mit Windkraft auf See sehr gering. Deswegen sollten erste Anlagen in flacherem Gewässer eingerichtet werden, um den Betrieb besser überwachen zu können. Die Kabelanbindung birgt technisch und finanziell die größten Probleme. Daher sollte die maximale Entfernung zur Küstenlinie so gewählt werden, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist.
Ausreichende Netzkapazitäten an Land sind daher in der ersten Zeit eine wichtige Vorraussetzung für die Errichtung von Offshore-Windkraft. Für weitere Anlagen muss das Stromnetz an Land verstärkt werden. Dafür müssen jetzt schon die notwendigen Schritte eingeleitet werden.
Derzeit sind Offshore-Windkraftanlagen von verschiedenen Firmen in der Entwicklung. Während für Anlagen mit einer Leistung von 3 MW bereits erste Erfahrungen vorliegen, ist die 5 MW Klasse derzeit noch in der Entwicklung. Der erste 5 MW Prototyp wurde im Jahre 2002 errichtet. Aus technischer Sicht muss eine erste Betriebsphase von mindestens zwei Jahren an Land oder im Flachwasserbereich durchgeführt werden, um die erforderlichen Erkenntnisse für eine Nullserie zu gewinnen. Erste Pilotparks mit Anlagen der Leistungsklasse 5 MW sind somit frühestens um das Jahr 2005 möglich. Das bedeutet, dass die ersten Windparks bis 2006 mit Anlagen der Leistungsklasse 2-3 MW ausgerüstet werden. Dies ist bei der Größe der erforderlichen Flächen zu berücksichtigen.
Fußnoten:
[1] Studie der Royal Society for the Protection of Birds, Sommer 2004
[2] OSPAR = Oslo Paris Convention, HELCOM = Helsinki Convention – Auf einer gemeinsamen Konferenz in Bremen verabschiedeten Richtlinien für Offshore-Windparks im Juni 2003
Autor: Sven Teske