Stromkennzeichnung - Transparenz oder Verbrauchertäuschung?
Ansichten dieses Artikels:
Details zum Artikel:
- Ort: Hamburg,
- Artikel veröffentlicht am: 27.03.2006,
- Artikel veröffentlicht von: Sigrid Totz
Seit Dezember 2005 sind die Energieversorgungsunternehmen (EVU) zur Stromkennzeichnung verpflichtet. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes wird eine Auskunftspflicht des Energieversorgungsunternehmens über das Produkt Strom vorgeschrieben. Ziel dieser Regelung ist, den Kunden darüber zu informieren, in welchen Anteilen das jeweilige Unternehmen seinen Strom aus atomaren, fossilen und erneuerbaren Energieträgern herstellt und welche Umweltbelastungen daraus resultieren. Leider hat es die Bundesregierung verpasst, die Ausgestaltung der Stromkennzeichnungspflicht einheitlich und damit vergleichbar, informativ und transparent vorzuschreiben.
Details zu diesem Bild:
- Windkraftanlage, Windmuehlen (ueberwiegend AN Bonus) vor Steinkohlekraftwerk Mehrum GmbH und deren Betreibern E.on Kohlekraftwerke GmbH, Stadtwerke Hannover und Braunschweiger Versorgungs AG, Leistung 683 Megawatt MW Strom. Energiemix von fossieler und regenerativer Energie.
- Aufgenommen am: 23.02.2004
- Ort: Mehrum, DEU
- Copyright: © Paul Langrock/Zenit / Greenpeace