
Es brachte den Durchbruch für die Energiegewinnung aus Sonne, Wind, Erdwärme und Biomasse: Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG). Seit dem 1. April 2000 verpflichtet es Netzbetreiber, Ökostrom ins Netz aufzunehmen und zu einem festen Tarif zu vergüten. Weltweit ist das EEG das fortschrittlichste Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien – und das erfolgreichste: Im Jahr 2006 arbeiteten in Deutschland bereits 170.000 Menschen in diesem Bereich.
60 Prozent des Stroms in Deutschland wird aus fossilen Brennstoffen gewonnen (22 Prozent Steinkohle, 25 Prozent Braunkohle, 11 Prozent Erdgas, 2 Prozent Öl). Der restliche Strombedarf stammt zu 26 Prozent aus Atomenergie und zu zehn Prozent aus Erneuerbaren Energien (vier Prozent sonstige Energieträger).(1)
Die Verbrennung von Kohle, Öl und Gas zur Energiegewinnung setzt in großen Mengen das Klimagas CO2 frei und trägt somit massiv zur Klimaerwärmung bei. Auch bei Abbau, Förderung und Transport wird die Umwelt belastet. Außerdem sind die Ressourcen fossiler Brennstoffe endlich. Experten rechnen damit, dass beim derzeitigen Verbrauch und der heute verfügbaren Technik Öl noch 41 Jahre, Erdgas noch 65 Jahre, Kohle noch 155 Jahre (2) und Uran noch 65 Jahre (3) reichen.
Im Interesse des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes hat sich die damalige Bundesregierung deshalb für die Förderung nachhaltiger Energien in Deutschland entschieden und das EEG auf den Weg gebracht. Seit dem 1. April 2000 verpflichtet es Netzbetreiber wie E.ON, RWE oder Vattenfall, Strom aus regenerativen Energiequellen ins Netz aufzunehmen und zu festen Tarifen zu vergüten. Ziel ist, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Gesamtstrommenge bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis 2020 auf mindestens 20 Prozent zu steigern.
Mit der Verabschiedung des EEG wurde vereinbart, die ersten zwei Jahre des Gesetzes wissenschaftlich zu begleiten und auftretende Mängel und Verbesserungsvorschläge in eine Novellierung einzuarbeiten. So wurde das EEG nach Ablauf und Beurteilung der Testphase überarbeitet und trat am 1.8.2004 in einer neuen Version in Kraft. Sowohl während der Erarbeitung des EEG als auch bei seiner Überarbeitung begleitete Greenpeace den Entstehungsprozess. Vorschläge von Greenpeace konnten eingearbeitet werden.
Vor der Evaluierung des EEG ließ sich kaum nachvollziehen, welcher Netzbetreiber wie viel Ökostrom in sein Netz aufgenommen hat und welche Summe er dem Erzeuger dafür gezahlt hat. Diese Daten müssen nun abrufbar sein, damit der Endverbraucher nachprüfen kann, woher sein Strom kommt und ob sein Netzbetreiber nicht eine zu hohe EEG-Umlage berechnet.
Die Kosten für den Anschluss von Ökostromanlagen an das Stromnetz trägt der Stromerzeuger. Nur wenn es sich nicht um den für ihn technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt mit dem Netz handelt, muss der Stromnetzbetreiber die daraus entstehenden Mehrkosten tragen. Vor der EEG-Novellierung hatte es wegen unklarer Formulierungen immer wieder Streit zwischen Anlagen- und Netzbetreibern darüber gegeben, wer die Kosten für einen neuen Netzanschluss trägt.
1. Januar 1991:Das Stromeinspeisungsgesetz tritt in Kraft. Es verpflichtet die Energieversorger, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus Erneuerbaren Energien abzunehmen und mit einem gesetzlich festgelegten Mindestbetrag zu vergüten.
1. April 2000: Das EEG ersetzt das Stromeinspeisungsgesetz. Die europaweite Liberalisierung des Strommarktes verlangt nach einer sauberen Trennung der Sektoren Stromerzeugung, -Vertrieb und Transport. Die kann das alte Gesetz nicht ausreichend gewährleisten. Das EEG sieht erstmalig individuell auf die unterschiedlichen Technologien abgestimmte Tarife für Ökostrom vor. Es wird vereinbart, die Vergütungssätze nach zwei Jahren zu überprüfen und einen Erfahrungsbericht anzufertigen.
1. August 2004: Aus diesem Erfahrungsbericht entwickelt die damalige Bundesregierung eine neue Version des EEG, die seit 1.8.2004 in Kraft ist. Durch die höhere Vergütung für Biomasse und Photovoltaik (Solarstrom) wurde in diesen Bereichen ein Boom ausgelöst.
Das erste EEG von April 2000 unterschied bei der Vergütungshöhe bereits nach der Größe und Technik der Anlage: Pro eingespeister Kilowattstunde Strom bekamen kleine Erzeuger mehr Geld als große, da sie sonst nicht wirtschaftlich arbeiten könnten. Dies wurde in der Novelle beibehalten. Die damals noch sehr grob eingeteilten Leistungsklassen wurden erheblich verbessert und der Praxis angepasst.
Erstmalig wurde die Vergütung für Ökostrom darin je nach Technologie individuell festgelegt. Damit wurde die seit langem andauernde Debatte über den richtigen Preis für die Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren Energien beendet. Das neue Gesetz sieht Einspeisevergütungen vor, die einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen, ohne Anlagenbetreiber zu überteuerten Anlagen zu reizen.
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus Erneuerbaren Energiequellen ins Netz einzuspeisen und zu einem festen Tarif zu vergüten. Diese Einspeisevergütung wird für den Zeitraum von zwanzig Jahren garantiert (4). Das bietet den Stromerzeugern für Strom aus regenerativen Energiequellen eine verlässliche Planungsgrundlage. Das EEG ist so ausgestaltet, dass die Vergütungssätze für Neuanlagen von Jahr zu Jahr verringert werden (Degression). Damit werden Anreize für Investitionen geschaffen, und man vermeidet Überförderung.
Der große Vorteil des EEG ist, dass die Einspeisevergütungen erst einmal von den Stromversorgern gezahlt werden, die die Ausgaben dann in einem zweiten Schritt auf alle Verbraucher umlegen. Damit fließen für die Förderung der regenerativen Energien keinerlei Staatsgelder, es handelt sich hier also nicht um Subventionen. Das bestätigt auch ein Urteil des europäischen Gerichtshofes.(5)
Die Vergütung für die Solarenergie wurde in der Novelle des EEG 2004 erhöht, um wieder einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Im Juni 2003 war das 100.000 Dächer-Programm der Bundesregierung ausgelaufen. Mit diesem Programm wurden günstigere Kredite für den Kauf von Photovoltaik-Anlagen angeboten. Durch die vergünstigte Finanzierung konnten die Kosten pro Kilowattstunde gesenkt werden. Die nach dem Auslaufen dieses Programms entstandene Lücke wurde mit der EEG-Novelle durch eine erhöhte Einspeisevergütung wieder geschlossen. Solaranlagen auf Dächern erhalten 2007 bei einer Leistung bis 30 Kilowatt (kW) 49,1 Cent pro Kilowattstunde (kWh), zwischen 30 und 100 kW 46,82 Cent/kWh und Dachanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW 46,3 Cent/kWh.(6)
Bei den so genannten Offshore-Windanlagen, Windrädern auf dem Meer, liegen die Vergütungssätze 2007 bei 9,1 Cent/kWh über einen Zeitraum von zwölf Jahren. Im Gesetz ist eine Senkung der Vergütung ab 2010 vorgesehen. Die ambitionierten Pläne der Bundesregierung zum Aufbau der Offshore-Windenergie sind leider ins Stocken geraten: 2006 sollten eigentlich schon Windparks mit einer Leistung von 500 Megawatt in der Nord- und Ostsee aufgebaut sein, aber tatsächlich war Ende 2006 in Deutschland noch kein Offshore-Windpark realisiert. Technische Probleme und Schwierigkeitenbei der Finanzierung und Netzanbindung behindern die ehrgeizigen Ausbaupläne der Bundesregierung für die Offshore-Windenergie. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, damit die Kyoto-Klimaschutzziele noch erreicht werden können.
Bei der Förderung von Windanlagen an Land wurden durch die Novellierung des EEG große Einschnitte in den Vergütungshöhen vorgenommen. 2007 erhalten Neuanlagen an Land in den ersten fünf Jahren den erhöhten Vergütungssatz von 8,19 Cent/kWh, nach fünf Jahren noch 5,17 Cent/kWh.
Mit einer sogenannten 60-Prozent-Klause, die auf Druck des Bundesrates eingeführt wurde, soll der Ausbau der Windenergie im Binnenland begrenzt werden. Demnach erhalten Anlagen, die weniger als 60 Prozent des Ertrages eines Referenzstandortes (also ein durchschnittlich guter Standort in Küstennähe) erreichen, keine Einspeisevergütung mehr.
Die Gewinner der EEG-Novellierung sind vor allem Biomasse- und Erdwärmeanlagen sowie große Wasserkraftwerke. Kleine Biomassekraftwerke bis zu einer Leistung von 150 KW erhalten 2007 eine Grundvergütung von 10,99 Cent/kWh, beim Betrieb in einer KWK-Anlage 12,99 Cent/kWh. Die höheren Vergütungssätze für Biomasse haben einen Nachfrageschub ausgelöst. Dadurch ist es schon zu ersten Fehlentwicklungen gekommen, die korrigiert werden müssen.
Geothermie-Neuanlagen erhalten bei einer Größe bis 5 Megawatt Leistung im Jahr 2007 eine Vergütung für die Stromgewinnung von 15 Cent/kWh.
Große Wasserkraftwerke erhalten erstmalig eine Vergütung nach dem EEG. Für die Erneuerung von großen Wasserkraftwerken mit bis zu zehn Megawatt Leistung sieht das Gesetz 2007 beispielsweise eine Einspeisevergütung von mindestens 6,44 Cent/kWh vor. Kleine Wasserkraftwerke mit bis zu 500 kW Leistung erhalten 7,43 Cent/kWh.
Trotz der zunächst gestiegenen Vergütungssätze für Biomasse, Erdwärme und Solarenergie werden mittelfristig alle Vergütungssätze der Erneuerbaren Energien gesenkt werden. Dies ist sinnvoll, um langfristig auch die Produktionskosten zu senken, damit die Erneuerbaren Energien auch wirtschaftlich konkurrenzfähig werden. Ziel muss es sein, dass klimafreundlicher, sauberer Strom schnellstmöglich den gefährlichen Atom- und Kohlestrom ersetzt.
Seit 1991 können die Netzbetreiber die Mehrkosten, die sie durch die Abnahme des Ökostroms haben, auf alle Endverbraucher umlegen. Jeder Stromverbraucher zahlte 2006 dadurch 0,5 Cent/kWh für die Förderung der Erneuerbaren Energien.
Nur die energieintensive Industrie konnte Sonderkonditionen aushandeln: Verschiedene Ausnahmeregelungen wie die Änderung von § 16 EEG zum 1.12.2006 entlasten die stromintensive Industrie (z.B. Aluminiumhütten, Zementindustrie etc.) und die Betreiber von Schienenbahnen. Ab 2007 beträgt die EEG-Umlage für besonders stromintensive Unternehmen nur noch 0,05 Cent/kWh. Die größten Stromverbraucher müssen also am wenigsten für die Förderung der Erneuerbaren zahlen.
Das EEG hat sich als besonders wirksames Förderinstrument zur Einführung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien erwiesen. Inzwischen gibt es ähnliche Regelungen zur Einspeiseregelung in der EU in den Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.
Großbritannien und einige andere Länder haben sich für die Förderung der Erneuerbaren Energien durch ein Quotenmodell entschieden. Mit diesem Modell konnten bislang allerdings nur geringere Zuwachsraten bei der Windenergie erzielt werden als mit Modellen der Einspeisevergütung.
Greenpeace hat die politische Auseinandersetzung um das EEG über viele Jahre mit eigenen Gesetzesentwürfen und Vorschlägen erfolgreich begleitet.
Die Novellierung des EEG im August 2004 war nach Ansicht von Greenpeace ein großer Fortschritt in Richtung Energiewende:
Dennoch gibt es auch an der gültigen Fassung des EEG noch etwas zu verbessern:
Fußnoten
1) Zahlen für 2005, nach AG Energiebilanzen www.ag-energiebilanzen.de und BMU: Erneuerbare Energien in Zahlen, Juni 2006
2) BP Statistical Review of World Energy, Juni 2006
3) Greenpeace-Studie Reichweite der Uran-Vorräte der Welt, 2006
4) Ausnahme Wasserkraft: Vergütungszeitraum für Kleinwasserkraft ist 30 Jahre, ab 5 MW 15 Jahre (§ 12 Abs. 3 EEG)
5) www.erneuerbareenergien.de/0901/gerichtshof.html
6) Komplette Übersicht über alle Vergütungssätze unter www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/verguetungssaetze_nach_eeg.pdf