Information der Verbraucher bleibt mangelhaft
Rechtsgutachten belegt zahlreiche Mängel in neuem Verbraucherinformationsgesetz
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- Artikel veröffentlicht am: 25.04.2008,
- Artikel veröffentlicht von: Beate Steffens
Das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) macht es der Öffentlichkeit nicht leichter, an Informationen über Lebensmittel zu gelangen. Zu diesem Schluss kommt ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Das VIG, das am 1. Mai 2008 nach fast sieben Jahren Bearbeitung in Kraft tritt, beschränkt sich nur auf Lebensmittel und einige Produktgruppen wie Kosmetika und Reinigungsmittel. Ausgeschlossen sind Dienstleitungen und die meisten Waren. Auch behindert das komplizierte Antragsverfahren den Zugang zu aktuellen Informationen. Zudem sind Behörden nur dann verpflichtet, aktiv die Öffentlichkeit zu informieren, wenn eine akute Gefährdung der Gesundheit vorliegt. Das Ziel einer besseren Information der Öffentlichkeit wird damit verfehlt.
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- Seit dem Jahr 2001 kämpft Greenpeace für ein Verbraucherinformationsgesetz. Auf einer Aktion im August 2001 übergab Manfred Krautter der damaligen Verbraucherministerin Renate Künast ein von Greenpeace erarbeiteten Gesetzentwurf.
- Aufgenommen am: 24.04.2008
- Copyright: © Jan Kornstaedt / Greenpeace