
Das EU-Parlament will Zulassungen für Chemikalien nur dann erteilen, wenn es keine sicheren Alternativen gibt, wenn gesellschaftliche Vorteile die Risiken rechtfertigen und das Risiko angemessen beherrscht werden kann.
Ginge es nach dem EU-Wettbewerbsrat, würde nur ein Teil der Chemikalien durch Alternativen ersetzt werden. Die Chemieindustrie soll selbst bestimmen dürfen, welches Risiko beherrschbar ist.
Greenpeace begrüßt die Klarstellung des Wettbewerbsrats, dass PBT- und vPvB-Stoffe nicht angemessen beherrscht werden können. Sie würden nicht zugelasssen, wenn es angemessene Alternativen gibt. Unakzeptabel ist jedoch, dass Chemikalien wie CMR-Stoffe, die Krebs erregen, das Erbgut schädigen oder die Fortpflanzung stören können, weiterhin verwendet werden dürfen, wenn eine Wirkungsschwelle festgelegt werden kann. Das gilt auch dann, wenn angemessene Alternativen vorhanden sind!
Gesundheitsschädliche Chemikalien dürfen nicht zugelassen werden, wenn es sichere Alternativen gibt. Der Vorschlag des EU-Parlaments beruht auf dem Vorsorgeprinzip und verlässt sich nicht auf schwierige und subjektive Abschätzungen von Wirkungsschwellen.
Die Unterschiede im Zulassungverfahren von EU-Parlament und EU-Wettbewerbsrat haben wir für Sie in einem Diagramm dargestellt: