MDGN gilt selbst gering konzentriert als Allergie auslösend, sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kleinkindern. Unverständlich also, dass es im Hause TESCO noch immer in Babycremes gemischt wird. Das Wissenschaftliche Komitee für Kosmetika (SCCNFP) hatte der EU-Kommission bereits im Frühjahr 2002 empfohlen, MDGN nur noch begrenzt zuzulassen.
Die EU-Kommission hat diese Empfehlung zwar berücksichtigt, der Kosmetikindustrie jedoch eine Übergangszeit bis zum 25. September 2005 zugestanden. Danach darf MDGN nicht mehr in so genannten nicht-abzuwaschenden Kosmetika wie Cremes verwendet werden, jedoch weiterhin in abzuwaschenden Produkten wie Shampoos und Duschgels.
Wir sind sehr besorgt darüber, dass für die Europäische Kommission kommerzielle Interessen mehr zählen als die Rechte der Verbraucher und der Schutz der menschlichen Gesundheit
, sagt Dr. Suta. Am 29. Oktober legt die EU-Kommission ihren endgültigen Vorschlag zur Chemikalienpolitik vor. Greenpeace fordert von der EU-Kommission, dass keine Chemikalie mehr verwendet werden darf, die man durch eine ungefährliche Alternative ersetzen kann.
In Österreich hat der Penaten-Hersteller Johnson & Johnson sich dem Druck von Greenpeace gebeugt: Die MDGN-belastete Babycreme soll jetzt aus dem Verkehr gezogen werden. Andere Konzerne wollen die Übergangszeit aber voll ausnutzen. Sebapharma beispielsweise hat nach eigenen Angaben die Rezeptur zwar mittlerweile umgestellt, doch die alten Produkte will der Konzern noch verkaufen. (mod)