
Die Umweltorganisation vertritt mit ihrem Vorgehen Bürger, die sich durch den Betrieb des Atomkraftwerks in ihrer Gesundheit und in ihren Eigentümer-Interessen gefährdet sehen. Auch ist der Reaktor nicht ausreichend gegen terroristische Anschläge geschützt. Die Kläger wollen nicht weiter mit der Angst vor einem schweren Störfall leben
, sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Schleswig-Holsteins Atomaufsicht handelt fahrlässig, wenn sie Vattenfall nicht die Betriebsgenehmigung entzieht.
Grundlage für die Klage von Greenpeace ist das Atomgesetz. Dieses besagt, dass Zuverlässigkeit und Fachkunde des Betreibers zu den wichtigsten Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb eines AKW zählen. Bei erwiesener Unzuverlässigkeit des Betreibers kann die Betriebsgenehmigung widerrufen werden. Genau das hat Greenpeace nun in die Wege geleitet.
Der Betreiber von Krümmel ist der schwedische Energieversorger Vattenfall. Die technischen Probleme des Reaktors konnte der Konzern bis heute nicht unter Kontrolle bringen. Schon im Sommer 2007 hatte ein Kurzschluss im Transformator zu einem Brand auf dem AKW-Gelände geführt. Zwei Jahre lang war der Reaktor daraufhin abgeschaltet, wurde überprüft und repariert. Doch nach dem Wiederanfahren Ende Juni 2009 kam es innerhalb von zwei Wochen erneut zu drei Störfällen. Seitdem ist der Reaktor außer Betrieb.
Nun kommt es darauf an, was mit dem Antrag geschieht. Sollte die von Christian von Boetticher (CDU) geführte Atomaufsicht in Kiel den Antrag ablehnen oder verschleppen, wird Greenpeace Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Schleswig erheben. Erst am vergangenen Freitag hatte Boetticher in einem Schreiben an Greenpeace erklärt, die Überprüfung der Pannen in Krümmel würde noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Vor den Wahlen im Bund und in Schleswig-Holstein Ende September sind unsichere Atomreaktoren die Achillesferse der CDU
, sagt Edler. Boetticher will eine Entscheidung über den Betrieb von Krümmel erst nach der Wahl fällen.
Nach dem erneuten Kurzschluss im Transformator am 4. Juli 2009 musste Vattenfall weitere Fehler zugeben: Ein vorgeschriebenes Messgerät an dem defekten Transformator war vor dem Wiederanfahren des Meilers nicht installiert worden. Eine Untersuchung zu defekten Brennelementen ist zudem noch nicht abgeschlossen. Wegen einer von der Atomaufsicht vorgeschriebenen Audio-Überwachung im Leitstand des AKW - vergleichbar mit der Black-Box in Flugzeugen - hat Vattenfall das Land Schleswig-Holstein verklagt, anstatt die Anordnungen umzusetzen.
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