Keine Laufzeitverlängerung für Brunsbüttel
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- Ort: Hamburg,
- Artikel veröffentlicht am: 16.01.2008,
- Artikel veröffentlicht von: Sigrid Totz
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig ist da: Auf das Atomkraftwerk Brunsbüttel dürfen keine Strommengen aus dem 1988 stillgelegten Atommeiler in Mülheim-Kärlich übertragen werden. Thomas Breuer, Leiter des Energiebereichs bei Greenpeace, kommentiert das Urteil.
Das Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil nicht nur die Verlängerung von Brunsbüttel abgelehnt. Es hat auch den Versuchen von Vattenfall, den Atomausstieg zu kippen, eine Absage erteilt.
Der Atomreaktor in Brunsbüttel ist der störanfälligste und gefährlichste Reaktor in Deutschland. Die Atomaufsicht sollte nun den nächsten logischen Schritt gehen und den Schrottreaktor aus Sicherheitsgründen endgültig stilllegen.