Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte von AKW-Anwohnern
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- Ort: Hamburg,
- Artikel veröffentlicht am: 10.04.2008,
- Artikel veröffentlicht von: Sigrid Totz
Anwohner von Atomanlagen können einen sogenannten Drittschutz beanspruchen. Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag getroffen. Eine wegweisende Entscheidung
, so Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace.
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- Aufgenommen am: 18.04.2007
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