Sechs Tage Castor, acht reich bebilderte Online-Paper, dazu ein Rückblick auf die Geschichte des Castorprotests:

Atomkraftwerke erzeugen hochradioaktive Abfälle, in Deutschland pro Jahr rund 450 Tonnen. Die hochaktiven Abfälle strahlen für viele Tausend Jahre. Auf der ganzen Welt hat man bisher kein sicheres Endlager gefunden, das für solche Abfälle geeignet wäre. Und selbst Experten wie der Umweltsachverständigenrat gehen nicht davon aus, dass ein für alle Zeiten sicheres Endlager gefunden werden kann. Deshalb wird Atommüll verschoben: Er rollt aus Atomkraftwerken zu zentralen Zwischenlagern (Ahaus, Nordrhein-Westfalen und Gorleben, Niedersachsen) oder zu den ausländischen Wiederaufbereitungsanlagen (La Hague, Frankreich und Sellafield, Großbritannien) die einzigen von den Aufsichtsbehörden bisher zugelassenen Entsorgungswege.
Die Atommüllbehälter stellen ein Gefahrenrisiko beim Transport des Atommülls dar. Denn mit einigen Behältertypen wurden keine, den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Tests durchgeführt. Werden Sicherheitstests durchgeführt, decken sie plausible Unfallszenarien nicht ab und entziehen sich dadurch der Realität. Der sogenannte Feuertest sieht beispielsweise vor, dass ein Atommüllbehälter 30 Minuten lang einer Temperatur von 800 Grad Celsius ausgesetzt wird. Bei Zugunfällen, bei denen leicht entzündbare Stoffe wie Benzin oder Propangas beteiligt sind, werden allerdings Temperaturen von bis zu 2000 Grad Celsius erreicht.
Die Folgen eines Atomtransport-Unfalls können katastrophale Auswirkungen annehmen, insbesondere dann, wenn sich Unfälle in Ballungsgebieten ereignen. Bei einem schweren Unfall zum Beispiel können die Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen undicht werden und die Umwelt verstrahlen. In einem Gutachten für die Stadt Hamburg haben Wissenschaftler der Gruppe Ökologie festgestellt, dass noch in einer Entfernung von bis zu 10 km vom Unfallort der Störfallgrenzwert der Strahlenschutzverordnung von 50 Millisievert überschritten werden kann. Je nach Unfallablauf können Evakuierungen oder Umsiedlungen notwendig werden.
Grundsätzlich gibt es für Transportunfälle keinen wirksamen Katastrophenschutz. Zugunsten der Interessen der AKW-Betreiber wird die Sicherheit von Bahnarbeitern, Polizei und Anwohnern der Transportstrecke leichtfertig aufs Spiel gesetzt.
Die Strahlenbelastung die von einem Atomtransport ausgeht rührt zu einem großen Teil von der Neutronenstrahlung her. Neutronenstrahlen bestehen aus elektrisch neutralen Teilchen, die die hochaktiven Spaltprodukte des Atommülls aus dem Behälter aussenden. Sie haben in der Luft eine Reichweite von einigen hundert Metern und wirken von außen auf den menschlichen Körper.
Öffentliche Aufmerksamkeit erregten im Juli 1995 die Ergebnisse der Marburger Nuklearmediziners Prof. Horst Kuni über die Wirkung und Gefährlichkeit von Neutronenstrahlung. Gestützt auf Erkenntnisse aus Experimenten mit Tieren und Zellkulturen stellte der Strahlenmediziner fest, dass Neutronen rund 60 Mal gefährlicher sind, als bisher angenommen. Beim Transport abgebrannter Brennelemente und hochaktiven Atommülls wird dadurch möglicherweise die Belastung des Begleitpersonals durch Neutronen erheblich unterschätzt, die erlaubten Grenzwerte dadurch teilweise überschritten.
Im Frühjahr 1998 fanden die Behörden an der Außenhaut einiger Atommüllbehälter radioaktive Partikel. Es stellte sich heraus, dass die Behälter über Jahre hinweg den zulässigen Grenzwert um das 3500fache überschritten hatten. Daraufhin verhängte die damalige Umweltministerin Angela Merkel einen Transportstopp. Sie versprach, vor der vollständigen Ursachenklärung keine weiteren Transporte zu genehmigen. Im Januar 2000 genehmigte die Bundesregierung jedoch erneut Atomtransporte, obwohl nach wie vor eine fundierte Bewertung, wie es zu einer Verstrahlung der Behälter gekommen ist, fehlt und die Betreiber der Atomkraftwerke zudem nicht garantieren können, dass die Behälter zukünftig sauber sind.
Für die verschiedenen Transportarten werden verschiedene Behältertypen eingesetzt. Für die Transporte in die Zwischenlager Ahaus und Gorleben verwendet man sogenannte Transport- und Lagerbehälter, bekannt als Castor-Behälter. In den Atomkraftwerken werden abgebrannte Brennelemente in die Castor-Behälter geladen. Die Castoren werden in die Zwischenlagerhallen transportiert und dort für einen Zeitraum von rund 40 Jahren gelagert.
Für die Transporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen verwendet man reine Transportbehälter. Da diese nur für den relativ kurzen Zeitraum des Transports eingesetzt werden, müssen sie nur geringere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die verwendetet Behälter für die WAA-Transporte werden in Frankreich und Großbritannien hergestellt und tragen Namen wie beispielsweise TN13/2, TN17/2, Excellox 6. Da diese Namen jedoch zu umständlich sind, wird in der Regel für alle Transportbehälter der Name Castor und für alle Atomtransporte der Begriff Castortransport verwendet.
Bei der Wiederaufarbeitung werden in einem chemischen Verfahren hochgiftiges Plutonium und Uran aus den abgebrannten Brennelementen abgetrennt. Für die Wiederaufarbeitung sind zahlreiche Hilfsstoffe, Chemikalien und Werkzeuge notwendig. Dadurch vervielfacht sich der gesamte Atommüllberg, der letztendlich entsorgt werden muss. Die End-Produkte der Wiederaufarbeitung - Plutonium, Uran, hochradioaktiver verglaster Atommüll (sogenannte Glaskokillen) und leicht- und mittelradioaktive Abfälle - müssen von Deutschland zurückgenommen werden. Die Wiederaufarbeitung ist also keine Entsorgung sondern eine Müllvermehrung. Einen Teil des Atommülls entledigen sich die Betreiber der Wiederaufarbeitungsanlagen auf billige Weise über ihre Abwasserpipelines. Täglich werden rund 10 Millionen Liter radioaktives Abwasser von den Betreibern der Wiederaufarbeitungsanlagen in den Ärmelkanal und die Irische See gepumpt.
Die deutschen Atomkraftwerksbetreiber haben Verträge mit den zwei großen Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague / Frankreich und Sellafield / Großbritannien.
Durch die Wiederaufarbeitung werden ganze landstriche radioaktiv verseucht. Beispiel La Hague: Greenpeace führte im April 1997 erste Messungen am Abwasserrohr der Wiederaufarbeitungsanlage La Hague durch. Im Juni und September 1997 wurden Meerestier-, Sediment- und Abwasserproben von Greenpeace-Tauchern in unmittelbarer Nähe der Abwasser-Pipeline, teilweise unter Aufsicht eines vereidigten Sachverständigen, entnommen. Die Proben wurden von zwei unabhängigen Labors analysiert.
Nach den Analysen sind die inneren Ablagerungen der Pipeline so hoch verstrahlt, dass sie nach dem derzeitigen deutschen Recht in Zement verpackt und tiefengeologisch endgelagert werden müssten. Proben von Meeressediment und Rohrablagerungen enthielten derart viel Plutonium, dass diese Proben nach deutschem Recht als kernbrennstoffhaltig einzustufen sind. Auch Proben von Krebsen zeigen, dass die Meeresverseuchung bei La Hague Ausmaße angenommen hat, die mit Kontaminationen nach nuklearen Großunfällen vergleichbar sind.
Obwohl die Wiederaufarbeitung Menschen und die Natur radioaktiv verseucht, halten die Atomkraftwerksbetreiber an dieser umweltverachtenden Praxis fest. Der Grund: Die Wiederaufarbeitung gilt als Entsorgungsnachweis, und dieser ist unbedingt nötig, wenn ein Atomkraftwerk die Genehmigung für den Betrieb nicht verlieren will. Viele Atomkraftwerke müssten abschalten, wenn es die Wiederaufarbeitung nicht gäbe und die Betreiber keine alternativen Entsorgungswege nachweisen könnten.
Auch die rot-grüne Bundesregierung gab unter dem Druck der mächtigen Stromkonzerne klein bei und lässt die Verschieberei von Atommüll ins Ausland zu. Das eigentlich zynische dabei: Noch als Oppositionsparteien hatten SPD und Bündnis 90/ Die Grünen in mehreren Gutachten nachgewiesen, dass die Wiederaufarbeitung ein Verstoß gegen das deutsche Atomgesetz ist. Als Bundesregierung haben die gleichen Parteien jetzt entschieden, die Wiederaufarbeitung weiter fortzusetzen. Entgegen der Koalitionsvereinbarung im Oktober 1998 hat die Bundesregierung dem Druck der Energieversorger nachgegeben und ihnen zugebilligt, ihren Atommüll für weitere fünf Jahre nach La Hague und Sellafield zu transportieren. Dadurch wird ein offensichtlicher Rechtsbruch durch die Bundesregierung legalisiert.
Bis zum dem Transportstopp, den die damalige Umweltministerin Angela Merkel in Folge des Skandals um kontaminierte Transportbehälter im Frühjahr 1998 verhängt hat, gingen pro Jahr zwischen 50 und 100 Transporte in die beiden Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield, seit 1973 insgesamt rund 1500 Stück. In die Zwischenlager Ahaus und Gorleben konnten aus den Atomkraftwerken aufgrund der großen Proteste seitens der Atomkraftgegner bisher nur 11 Castor-Behälter transportiert werden.
Innerhalb des Atomkonsenses hatten sich die Bundesregierung und die Atomindustrie darauf verständigt, die Transporte zu den Wiederaufarbeitungsanlagen bis zum 30.6.2005 weiterlaufen zu lassen. Bis dahin dürfen die Stromkonzerne weitere rund 2000 Tonnen hochradioaktiven Müll ins Ausland schaffen. Dies entspricht rund 500 Transporten in den kommenden fünf Jahren.