Niederlage für Stammzellenforscher Brüstle
Ansichten dieses Artikels:
Details zum Artikel:
- Artikel veröffentlicht am: 10.03.2011,
- Artikel veröffentlicht von: Sigrid Totz
Darf der deutsche Stammzellenforscher Oliver Brüstle sein 1997 erteiltes Patent auf embryonale Stammzellen behalten, wenn dafür Embryonen zerstört werden? Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg folgte heute der Auffassung von Greenpeace: Zellen, die sich zu Menschen entwickeln können, seien keine Erfindung und dürften nicht patentierbar sein. Dies verkündete Generalanwalt Yves Bot in Anwesenheit des Patentinhabers und seiner Anwälte.
Details zu diesem Bild:
- Greenpeace Messestand zum Thema Patente auf Leben waehrend des 1. oekumenischen Kirchentages in Berlin (29.05.03 bis 01.06.2003).
- Aufgenommen am: 30.05.2003
- Ort: Berlin, DEU
- Copyright: © Dietmar Gust / Greenpeace